Schaut man sich in den Foren der Corona-Wahnwichtel um, so scheint es, als würde am 15. Mai 2020 mindestens der Weltuntergang vor der Tür stehen. Gucken wir mal was an dem Tag so passiert. Also, die pazifische Hurrikansaison beginnt. Es ist der „Tag der Familien“, der „Tag der Kriegsdienstverweigerer“ und der „Nationale Tag der Schokoladentropfen“. Hm, das ist zwar sehr schön, aber erstmal uninteressant. Schauen wir mal weiter. WAS? DAS KANN DOCH NICHT WAHR SEIN! Am 15. Mai beginnt die Sommerpause für Überraschungseier! EIN SKANDAL! Da heißt es erstmal hamstern. Aber sonst? Sonst passiert nichts interessantes, außer einer Sitzung des Bundesrates.
Das, worauf die Wahnwichtel abzielen, passiert nämlich schon am 14. Mai. Hier tritt der Deutsche Bundestag zu seiner 160. Sitzung zusammen. Und dort findet sich unter dem Tagesordnungspunkt 8 Pandemieschutz und -hilfe, genauer gesagt im Unterpunkt a die Debatte zur Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite statt.
Dieses Gesetz ist es, was die Herrschaften so aufbringt, denn glaubt man ihren Behauptungen, ist in diesem Gesetz eine Impfpflicht mit einem Corona-Impfstoff enthalten. Davon abgesehen, dass es diesen Impfstoff in absehbarer Zeit nicht gibt, ist diese Behauptung vollkommen aus der Luft gegriffen.
Beratungsgrundlage für die Gesetzesänderung ist die Bundestagsdrucksache Nr. 19/18967. Diese Drucksache kann man hier auf den Seiten des Deutschen Bundestages als PDF herunterladen und jedermann kann sich über den Inhalt informieren. Das machen die Wahnwichtel natürlich nicht, aber der Onkel hat das für euch gemacht. Ich habe tatsächlich die gesamten 88 Seiten des Entwurfes gelesen und bevor ihr vor Spannung platzt, löse ich gleich auf: NEIN! In der gesamten Vorlage habe ich kein einziges Wort zu einer Zwangsimpfung gelesen, auch wenn der Begriff „Impfung“ 56 mal in dem Dokument auftaucht, aber da geht es um die Finanzierung. Also wer den Impfstoff und die Impfungen bezahlt, wenn es denn mal losgeht. Aber das findet sich nicht im Infektionsschutzgesetz, sondern im Sozialgesetzbuch.
Vorausschicken möchte ich, dass ich natürlich kein Jurist bin und mich auch nicht als ein solcher aufspielen will. Ich habe den Entwurf mit den Augen eines „recht und billig denkenden“ Otto Normalonkels gelesen und so erkläre ich es auch. Aber jetzt gehts los.
Schauen wir uns erst einmal an, was überhaupt Sache ist. Hierzu heißt es in der Vorlage: Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, jeweils vom 27. März 2020, hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einem die gesamte Bundesrepublik betreffenden seuchenrechtlichen Notfall sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern.
Und weiter: Mit diesem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen die in den eingangs genannten Gesetzen getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Auch diese Regelungen sind teilweise von zeitlich begrenztem Charakter im Hinblick auf die epidemische Lage von nationaler Tragweite.
Insgesamt soll das zu verhandelnde Gesetz 18 andere Gesetze ändern oder ergänzen. Darunter beispielsweise die Sozialgesetzbücher V und XI, das Transfusionsgesetz, das Transplantationsgesetz, zahlreiche Ausbildungsgesetze und das Versicherungsvertragsgesetz. Für uns interessant sind hier allerdings nur die Änderungen bzw. Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes, denn hierauf beziehen sich die Herrschaften aus der Aluhutfraktion.
Am Anfang finden wir einige kleinere Änderungen und der Präzisierung dienende Umformulierungen. Die erste größere Ergänzung finden wir zum §4, Abs. 1. Hier wird beim Robert-Koch-Institut eine neue Kontaktstelle für die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Bundesländer geschaffen, die das elektronische Melde- und Informationssystem koordinieren soll.
Dann folgt eine Änderung im §5, Abs. 2, Nr. 4, dass zukünftig der Gesundheitsminister im Epidemiefall Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Medikamenten, Impfstoffen, Medizinprodukten, persönlicher Schutzausrüstung etc. ergreifen kann ohne eine Zustimmung des Bundesrates einzuholen. Was einfach die Konsequenz aus dem Maskenfiasko darstellt, das wir ja alle in den Medien mitverfolgen durften.
Hier schließen sich Änderungen des §5a an, die die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite betreffen. Diese sind zwar interessant, aber hier erstmal nebensächlich. Auch die Ergänzung der in den §§6 und 7 aufgelisteten meldepflichtigen Krankheiten und Erreger um Covid-19 und das SARS-CoV-2 war zu erwarten. Wobei die konkrete Erkrankung namentlich, der Virusnachweis nichtnamentlich zu melden ist. Auch die Informationen, die in diesen Meldungen enthalten sein müssen, wurde angepasst. Dies betrifft vor allem die Nachverfolgung des Infektionsweges. Hier werden unter anderem auch die Namen und Anschriften von Kontaktpersonen erfasst. Namentlich dokumentiert wird übrigens auch, wenn die Tests der Kontaktpersonen negativ sind.
Aber im §17, da geht es ordentlich zur Sache, kommt doch schon der Begriff „Verordnungsermächtigung“ vor. Falsch gedacht, hier wurde nur die Überschrift geändert. In der Änderung des §19 wird das Beratungsangebot der Gesundheitsämter erweitert. Im §23a wird die Informationspflicht an den Arbeitgeber eingeschränkt und in §25 werden Aufzählungsnummerierungen geändert.
Spannend bisher, gell? So ein richtiger Blockbuster… Kein Wunder, dass die Wahnwichtel sich das nicht antun und lieber den Instagram- und Youtube-Videos ihrer Vorbeter glauben. Bevor wir weitermachen: muss jemand aufs Klo? Jemand Durst? Naja, warten wir mal einen Moment, *Pausenmusik* So, alle wieder da? Also, weiter geht die wilde Fahrt!
In §27, Abs. 1 wird eingefügt, dass nicht nur die zuständigen Behörden an das Robert-Koch-Institut bzw. den Bund Informationen liefern müssen, sondern auch umgekehrt. Nett, nicht? Und §30 bekommt eine neue Überschrift. Der §43, der Personal betrifft, das mit Lebensmitteln umgeht, wird erweitert. Der 10. Abschnitt und der §54 bekommen eine neue Überschrift. Der §54a, der den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im Bereich der Bundeswehr regelt wird umfangreicher geändert, aber auch hier finden wir keine Impfpflicht. Ebensowenig im genauso umfangreich geänderten §54b „Vollzug durch das Eisenbahn-Bundesamt“. Der Abschnitt 14, in dem dies bisher gesondert geregelt wurde, wird von daher gestrichen und Abschnitt 15 wird zu Abschnitt 14. Und Abschnitt 16 zu 14. In §56 Abs 11 wird eine Frist neu gefasst.
So. Das war’s. Das waren alle Änderungen, die das Infektionsschutzgesetz betreffen. Ansonsten werden mit diesem Gesetz nur die oben schon genannten anderen Gesetze geändert, wo es hauptsächlich um Finanzierungs- und Ausbildungsfragen geht.
Im allerersten Entwurf war noch der von Jens Spahn favorisierte Immunitätsausweis enthalten, den Entwurf habe ich mir auch angeschaut, aber auf Grund des öffentlichen Gegenwindes ist der in der aktuellen Bundestagsdrucksache gestrichen worden. Aber auch darin fand sich kein einziges Wort zu einem Impfzwang.
Der Wortlaut der betreffenden Änderung war wiefolgt:
- § 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
b) In Absatz 2 werden nach dem Wort „durch“ die Wörter „eine Impf- oder Immnuitätsdokumentation nach § 22 oder ein“ eingefügt:
Wer darin einen Impfzwang herauslesen kann, bekommt von mir 5 Mark und eine heiße Bockwurscht.
Aber wie gesagt, dieser ganze Abschnitt WURDE GESTRICHEN. Also ist diese gesamte Aufregung und Hysterie, die verbreitet wird, wieder einmal nichts weiter als heiße Truther-Luft. Zwei, drei Herren, verbreiten irgendeinen Schmarrn und der Rest der Herde nickt und rennt ihnen nach. Dabei könnte man doch so einfach selbst nachlesen. Alle Bundestagsdrucksachen sind öffentlich einsehbar. Man kann sie sich herunterladen, lesen, ausmalen oder Papierschiffchen daraus basteln. Vor allem sollte man sie lesen, dann braucht man keinen selbsternannten Gurus zu glauben.
Und wie eingangs schon erwähnt gibt es noch nicht einmal einen Impfstoff und es wird ihn in absehbarer Zeit auch nicht geben. Wie soll das so schnell funktionieren? Wir sind hier nicht im Kino, wo Morgan Freeman einen geheimen Kühlschrank öffnet und den geheimen Impfstoff rausholt. Vorstellungen haben manche Leute…
Wisst ihr, was mich wirklich beschäftigt? Die Sache mit den Überraschungseiern. Hoffentlich kann ich mir noch ein paar sichern vor der Sommerpause. Alter, das ist eine Sache, das können die doch nicht machen… Bis zum Herbst keine Überraschungseier… Alter Vatter…
Sollte es irgendwann mal eine Impfung gegen „Impfskepsis“ und vielleicht sogar eine gegen Wahnwichteltum im Allgemeinen geben, sollte man vielleicht doch noch mal über eine Impfpflicht nachdenken.
Davon abgesehen, dass eine Impfpflicht bei den einschlägig impfbaren Infektionskrankheiten ohnehin sinnvoll wäre.
Vielen Dank wieder einmal für diese gehalt- und humorvolle Aufarbeitung!
Wenn draussen die Aluhüte verrückt spielen, ist Onkel Michaels kleine Welt immer wieder ein Ort der Erholung. 🙂
Und wenn keine Impfpflicht drinsteht … dann werden sie am 15. feiern, daß sie die Impfpflicht verhindert haben.
Am 15. Mai hat meine Mama Geburtstag. Das interessiert die Aluhüte wahrscheinlich nicht.
Also eins sei hier festgestellt:
Du bist kein Otto Normalverbraucher, Du bist ein Otto Normalonkel
Danke dir für die Zusammenfassung. Aber warum beleidigt du die Skeptiker. Damit erhebst du dich über sie, etwas was sie immer wieder machen, in den sie alle nicht Skeptiker als Herdentiere und ahnungslose Mitläufer bezeichnen.
Begib dich nicht auf ihr Niveau, bleib Bitte sachlich.
Danke,
Stephan
Schön geschrieben! …und ich hab sogar bis zum Ende durchgelesen.
Und nicht zu vergessen: auch Mon Cheri geht in Sommerpause …
Nein, im Ernst. Vielen Dank fürs Lesen und mundgerecht aufbereiten. Und vielen Dank für ein breites Montagslächeln.
“ … und der „Nationale Tag der Schokoladentropfen“. Hm, das ist zwar sehr schön, aber erstmal uninteressant. …“
Whott? Uninteressant? Hallo?!? Es ist Schokolade!
Die kleinen Minitropfen sind doch bestenfalls Show-Kolade.
Vor allem äußerst ineffektiv!
Es gibt eine Sommerpause für Überraschungseier?!?!? 😱😱😱😱
Ich weiß – Ein Skandal!
Sie haben Dich belogen!!1!11elf!!!
Der Tag der Vernichtung des toitschen Volkes ist HEUTE am 15.05.2020. Das grausame Zwangsermächtigunggesetz geht heute als TOP 71 noch durch den Bundesrat.
Den „Impfzwang“ hat man aus dem gestrichenen Passus herausgelesen, weil ein Impfnachweis von den dort angesprochenen Schutzmaßnahmen befreit hätte, insofern indirekt ein Zwang ausgeübt würde. Die 5 Mark und die Bockwurscht hole ich mir dann mal bei Gelegenheit ab, wobei mir eine fränkische Bratwurst lieber wäre, wenn das auch ginge. 😉
Die fränkische Bratwurst bekommst Du gerne. Und ein gutes Gläschen Wein steht dann auch bereit 😉