Ich höre ja jedem zu. Das gehört zum Teil auch zu meinem Job. Da erfährt man halt alles über Omma Krawuttkes Krampfadern oder Tante Inges Hühneraugen. Aber gut, das läuft ähnlich ab wie bei Barkeepern, Friseuren oder anderen Beichtvätern: man hört, nimmt zur Kenntnis, vergisst. Ansonsten würde man Gefahr laufen, dass einem bei der Fülle an Informationen, die man täglich aufnehmen muss, einem das Hirn platzt und zu den Ohren rausläuft. Und plötzlich ist man dann AfD-Wähler und das will man ja auch wiederum nicht.
Aber gestern hat mich jemand vollgeblubbert und nachdem die Buzzwords „Corona“, „Grundrecht“, „Einschränkung“ und „Verfassungswidrig“ darin vorkamen, hab ich trotzdem mal genauer zugehört und erstaunliches erfahren.
Also: das Gericht (nicht irgendein Gericht, DAS Gericht) in Darmstadt hat geurteilt, dass die Coronabeschränkungen im Frühjahr ab-so-lut verfassungswidrig waren und hat drei Männer frei gesprochen, die damals keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben. Und das ist eine Revolution! Hört ihr eine REVOLUTION! Und im Laufe des Mittwochs sollte Merkel verhaftet werden und und und.
Das kam mir dann doch komisch vor, weil das einzige Gericht, das die Verfassungswidrigkeit einer Verordnung etc. definitiv feststellen kann ist ja das Bundesverfassungsgericht und das wäre in Karlsruhe. Aber gut, was weiß ich schon groß? Ich gebe ja zu, ein juristischer Laie zu sein.
Aber wozu hat man denn Follower bei Twitter? Die habe ich dann gefragt und schon wurde Licht. Es war also Dortmund, nicht Darmstadt (ach, Darmstadt, Dortmund … Hauptsache Italien!), aber wer will denn schon so kleinlich sein… Und es ging auch nicht um den Mund-Nasen-Schutz, sondern um das Kontaktverbot. Und das Gericht hat auch nicht festgestellt, dass irgendwas verfassungswidrig sei. Also irgendwie hat an den Aussagen relativ wenig gestimmt…
Fangen wir am Anfang an: während der Corona-Beschränkungen Anfang des Jahres trafen sich drei Männer in der Dortmunder Innenstadt und verstießen damit gegen das damals bestehende Kontaktverbot. Sie wurden beanzeigt und die ganze Angelegenheit landete vor Gericht, nämlich dem Amtsgericht Dortmund.
Dort wurden die drei Männer auch tatsächlich freigesprochen, weil der Richter der Meinung war, dass eine so schwerwiegende Grundrechtseinschränkung nicht durch eine einfache Ministerverordnung oder durch einen Ministererlass erfolgen darf, sondern dass es als Grundlage ein Gesetz benötigt. Die drei Delinquenten kamen also auf Grund eines Formfehlers frei. Mehr nicht. Von „verfassungswidrig“ oder nicht, war gar nicht die Rede. Natürlich erhob die Staatsanwaltschaft Einspruch gegen das Urteil (Az. 733 Owi 64/20) und die ganze Sache liegt jetzt beim Oberlandesgericht Hamm zur Überprüfung.
Und wie so oft kommt es, wie es kommen muss. Unsere Querdödel und Querdödelinen lesen nur die Hälfte, verstehen von der Hälfte nur ein Viertel und quaken irgendeinen Schmarrn ins Internet. Ihr könnt euch vorstellen, was in den einschlägigen Gruppen abgeht, da wird schon von einer „dicken Klatsche“, von der „Revolution!“ oder oder oder fabuliert. Aber das ist halt ihre Masche, sie nehmen irgendwelche Fakten und zuppeln so lange daran rum, lassen weg, fügen hinzu, bis es in ihr Weltbild passt und dann wird sich großartig darüber ausgelassen. Diese Menschen sind einfach so anstrengend.
Naja, jetzt wisst ihr wenigstens Bescheid und wenn euch dieses Gerücht über den Weg läuft, könnt ihr es richtig stellen.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:

Ein Gedanke zu “Corona-Beschränkungen, ein Urteil und die Revolution”