Die Jesuiten und ihre Rolle im deutschen Kulturkampf

Vorgeschichte, Deutungsperspektiven und theoretischer Rahmen des Kulturkampfes

Der sogenannte Kulturkampf des Deutschen Kaiserreiches gehört zu den intensiv erforschten Konfliktfeldern der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts, bleibt jedoch in seiner theoretischen Einordnung umstritten. Lange Zeit dominierte eine politikhistorische Lesart, die den Kulturkampf primär als machtpolitische Strategie Otto von Bismarcks zur Schwächung des politischen Katholizismus interpretierte. Neuere Forschungen haben diese Perspektive erweitert, indem sie den Kulturkampf als Teil eines umfassenderen Transformationsprozesses begreifen, in dem Nationalstaatsbildung, religiöse Pluralisierung und gesellschaftliche Modernisierung in ein spannungsreiches Verhältnis zueinander traten (Großbölting 2011).

Aus dieser Sicht erscheint der Kulturkampf weniger als kurzfristige innenpolitische Auseinandersetzung, sondern als Ausdruck eines grundlegenden Strukturkonflikts zwischen vormodernen, transnational verfassten religiösen Institutionen und dem Anspruch des modernen Staates auf kulturelle, rechtliche und symbolische Hegemonie. Der neu gegründete Nationalstaat des Jahres 1871 war nicht nur ein politisches Gebilde, sondern ein normatives Projekt, das Loyalität, Identität und kulturelle Einheitlichkeit einforderte. Religion – insbesondere in ihrer institutionell starken, hierarchisch organisierten katholischen Ausprägung – stellte dabei einen konkurrierenden Deutungs- und Ordnungsrahmen dar.

Die Vorgeschichte des Kulturkampfes reicht dabei weit über die unmittelbare Reichsgründung hinaus. Bereits im Vormärz und in der Revolutionszeit von 1848/49 hatten sich konfessionelle Spannungen mit liberalen und nationalen Forderungen verschränkt. Während der Protestantismus vielfach mit staatsnahen, national-liberalen Milieus assoziiert wurde, entwickelte sich der Katholizismus zunehmend zu einer politisch mobilisierten Minderheitenkultur, die ihre institutionelle Geschlossenheit und transregionale Vernetzung betonte. Diese Entwicklung wurde durch das Erste Vatikanische Konzil (1869/70) und die Dogmatisierung der päpstlichen Unfehlbarkeit zusätzlich verschärft, da sie in der öffentlichen Wahrnehmung den Eindruck eines wachsenden päpstlichen Machtanspruchs erzeugte, der mit nationalstaatlicher Souveränität kollidierte.

Innerhalb dieses Spannungsfeldes rückte der Jesuitenorden in besonderer Weise in den Fokus staatlicher und öffentlicher Aufmerksamkeit. Als international agierender, streng hierarchisch organisierter Orden mit starkem Engagement in Bildung, Wissenschaft und Publizistik verkörperten die Jesuiten aus staatlicher Sicht genau jene Eigenschaften, die dem Projekt eines kulturell homogenen Nationalstaates entgegenstanden. Ihre Loyalität gegenüber dem Papsttum, ihre relative Unabhängigkeit von staatlicher Kontrolle und ihre historische Rolle als Träger katholischer Reform- und Abwehrstrategien machten sie zum bevorzugten Projektionsobjekt antikatholischer und antiklerikaler Diskurse.

Der vorliegende Beitrag versteht den Kulturkampf daher nicht allein als Konflikt zwischen Staat und Kirche, sondern als Auseinandersetzung um kulturelle Deutungshoheit, politische Loyalität und die Reichweite staatlicher Steuerungsansprüche in einer sich modernisierenden Gesellschaft. Die Analyse der Rolle der Jesuiten erlaubt es, diese Konfliktlinien exemplarisch sichtbar zu machen, da sich an ihnen zentrale Fragen der politischen Kultur des Kaiserreiches bündeln: die Grenzen religiöser Freiheit, die Definition legitimer Loyalitäten und die Konstruktion innerer „Feindbilder“ im Prozess nationaler Integration.

Der Kulturkampf 1871–1887: Ziele, Maßnahmen und Bedeutung

Die legislativen und administrativen Maßnahmen des Kulturkampfes sollten die staatliche Kontrolle über kirchliche Institutionen stärken und gleichzeitig den politischen Einfluss der katholischen Kirche, insbesondere über die Zentrumspartei, eindämmen. Zu den zentralen Maßnahmen zählten unter anderem:

  • der Kanzelparagraph, der politischen Predigten durch Geistliche Schranken setzte,
  • die Einführung der Zivilehe, die kirchliche Trauungen entwertete,
  • staatliche Kontrolle über die Priesterbildung,
  • und insbesondere das Jesuitengesetz von 1872, das die Präsenz des Jesuitenordens im Reich untersagte.

Das Jesuitengesetz war am 4. Juli 1872 vom Reichstag verabschiedet worden. Es untersagte allen Niederlassungen der Gesellschaft Jesu und ähnlicher Kongregationen die Tätigkeit auf dem Terrain des Deutschen Reiches und gab der Exekutive weitreichende Befugnisse zur Ausweisung der Mitglieder. Das Gesetz blieb trotz teilweiser Liberalisierungen erst 1917 vollständig aufgehoben, wodurch es weit über die formal beendete Phase des Kulturkampfes hinaus bestand hatte.

Die Begründung für diese restriktive Politik war vielfach ideologisch aufgeladen: Bismarck und seine Verbündeten in der protestantischen und liberalen Öffentlichkeit charakterisierten den Jesuitenorden als „Speerspitze des Ultramontanismus“. Der Begriff des Ultramontanismus verwies auf eine vermeintliche „Über den Bergen“-Loyalität (lateinisch ultra montes) zum Papst in Rom, die der nationalstaatlich orientierten politischen Kultur als potenziell subversiv galt. Diese Zuschreibung war sowohl politisch instrumentalisiert als auch kulturkämpferisch zugespitzt; sie reflektierte die tiefen Spannungen zwischen nationaler Identität, konfessioneller Loyalität und staatlicher Autorität in der Reichszeit. Jesuiten wurden daher als Feindbild politisiert, das staatlichen Zentralismus mit kirchlicher Fremdbestimmung kontrastierte.

Die Jesuiten im Fokus staatlicher Politik

Die besondere Stellung der Jesuiten im kulturkämpferischen Diskurs des Deutschen Kaiserreiches erklärt sich nicht allein aus ihrer Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, sondern aus einer spezifischen Wahrnehmung des Ordens als politisch wirksamer, transnational organisierter Akteur. In der politischen Publizistik, in Parlamentsdebatten und in liberal-protestantischen Leitmedien wurden die Jesuiten häufig nicht primär als religiöse Gemeinschaft, sondern als machtbewusste, hierarchisch strukturierte Organisation beschrieben, deren Loyalität dem Papsttum und nicht dem Nationalstaat gelte. Diese Zuschreibung knüpfte an ältere antijesuitische Traditionslinien an, die bis in die Frühe Neuzeit zurückreichten und im 19. Jahrhundert im Kontext nationalistischer Staatsbildung neue Aktualität gewannen (Friedrich 2023: 87–112).

Besonders problematisch erschien den staatlichen Entscheidungsträgern die enge Verbindung des Ordens mit Bildung, Erziehung und intellektueller Elitenbildung. Jesuiten wirkten im 19. Jahrhundert in Gymnasien, Priesterseminaren, Universitäten und publizistischen Netzwerken und trugen so maßgeblich zur Ausbildung einer katholischen Gegenöffentlichkeit bei. Aus Sicht liberaler und nationalliberaler Politiker stellte diese Bildungsarbeit eine Bedrohung für die angestrebte kulturelle Homogenisierung des Reiches dar, da sie alternative Autoritätsmodelle und Wertvorstellungen vermittelte, die sich staatlicher Kontrolle weitgehend entzogen (Albers 2009: 54–76). Die staatliche Bildungspolitik des Kaiserreiches, die auf Vereinheitlichung, Verstaatlichung und Säkularisierung zielte, geriet damit in direkten Gegensatz zu den Bildungspraktiken des Ordens.

Der Jesuitenorden wurde zudem zum zentralen Symbol des sogenannten Ultramontanismus stilisiert. In der politischen Rhetorik Bismarcks und seiner Verbündeten fungierten Jesuiten als pars pro toto für eine katholische Loyalitätsbindung „jenseits der Alpen“, die angeblich mit den Interessen des deutschen Nationalstaates unvereinbar sei. Diese Argumentation verband sich mit sicherheitspolitischen Vorstellungen, wonach der Orden als eine Art „Staat im Staate“ operiere und potenziell Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen könne. Dass diese Wahrnehmung weitgehend auf ideologischen Annahmen beruhte und empirisch kaum belegbar war, minderte ihre politische Wirkmacht nicht; vielmehr trug sie zur Legitimation repressiver Maßnahmen bei (Großbölting 2011: 133–147).

Das Jesuitengesetz von 1872 stellte den Höhepunkt dieser staatlichen Politik dar. Es zielte explizit auf die Gesellschaft Jesu und ordensähnliche Kongregationen ab und erlaubte deren Auflösung, Ausweisung und polizeiliche Überwachung. Bemerkenswert ist dabei, dass das Gesetz nicht individuelle Verfehlungen sanktionierte, sondern die bloße Zugehörigkeit zu einem Orden kriminalisierte. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, in dem religiöse Organisationsformen per se als staatsgefährdend definiert wurden. Diese Maßnahme verdeutlicht den Ausnahmecharakter der Jesuiten im kulturkämpferischen Denken: Sie galten nicht nur als Teil der katholischen Kirche, sondern als deren radikalster und politisch gefährlichster Ausdruck.

Wirkung, Kritik und Folgen

Die unmittelbaren Folgen der kulturkämpferischen Maßnahmen gegen die Jesuiten waren einschneidend. Zahlreiche Ordensmitglieder mussten das Reich verlassen, Niederlassungen wurden aufgelöst, und bestehende Bildungs- und Seelsorgestrukturen brachen abrupt ab. In organisatorischer Hinsicht führte dies zu einer Verlagerung jesuitischer Ausbildungsstätten ins benachbarte Ausland, insbesondere in die Niederlande, nach Belgien und Österreich. Diese erzwungene Transnationalisierung verstärkte paradoxerweise jene internationale Vernetzung, die den Jesuiten zuvor als Vorwurf gemacht worden war (Friedrich 2023: 201–219).

Gesellschaftlich und politisch jedoch blieb die Wirkung des Kulturkampfes ambivalent. Anstatt den Einfluss des Katholizismus nachhaltig zu schwächen, führte die staatliche Repression zu einer verstärkten innerkatholischen Mobilisierung. Die Erfahrung staatlicher Diskriminierung schuf neue Solidaritätsstrukturen und stärkte das konfessionelle Selbstbewusstsein weiter Teile der katholischen Bevölkerung. Besonders deutlich zeigte sich dies im Aufstieg und der Konsolidierung der Zentrumspartei, die sich als parlamentarisches Sprachrohr katholischer Interessen etablierte und zu einem dauerhaften Machtfaktor im Reichstag wurde. Die Ausgrenzung der Jesuiten fungierte dabei als identitätsstiftendes Symbol für die wahrgenommene Bedrohung kirchlicher Autonomie.

Zeitgenössische Kritik am Kulturkampf kam nicht nur aus katholischen Kreisen, sondern zunehmend auch aus liberalen und konservativen Lagern, die die Eingriffe in die Religionsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit problematisierten. Insbesondere die langfristige Geltung des Jesuitengesetzes – weit über das faktische Ende des Kulturkampfes hinaus – wurde als Anachronismus wahrgenommen, der nicht mehr zur politischen Realität des Kaiserreiches passte. Mit dem allmählichen politischen Kurswechsel Bismarcks in den 1880er Jahren und der Annäherung an das Zentrum verlor der antijesuitische Kurs an strategischer Bedeutung, ohne jedoch sofort rechtlich revidiert zu werden.

Langfristig hinterließ der Kulturkampf, insbesondere in seiner Ausprägung gegenüber den Jesuiten, tiefe Spuren im Verhältnis von Staat und Kirche. Er machte deutlich, dass staatliche Integrationspolitik an ihre Grenzen stößt, wenn sie religiöse Loyalitäten grundsätzlich delegitimiert. Zugleich trug der Konflikt zur Herausbildung moderner Konzepte religiöser Freiheit und institutioneller Trennung von staatlicher und kirchlicher Sphäre bei. Die endgültige Aufhebung des Jesuitengesetzes im Jahr 1917 markierte insofern nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein symbolisches Ende einer Epoche, in der konfessionelle Zugehörigkeit als potenzielles Sicherheitsrisiko definiert worden war.

Der Kulturkampf als Konflikt moderner Staatlichkeit und religiöser Ordnung

Die Untersuchung der Rolle der Jesuiten im Kulturkampf des Deutschen Kaiserreiches verdeutlicht, dass es sich bei diesem Konflikt nicht um eine randständige Episode der Reichsgeschichte handelte, sondern um eine grundlegende Auseinandersetzung über Wesen und Reichweite moderner Staatlichkeit. Die staatlichen Maßnahmen gegen den Jesuitenorden waren weniger Reaktionen auf konkrete politische Handlungen als vielmehr Ausdruck eines tiefgreifenden Misstrauens gegenüber religiösen Organisationsformen, die sich staatlicher Kontrolle entzogen und alternative Loyalitätsbindungen aufrechterhielten.

Gerade die Fokussierung auf die Jesuiten zeigt, wie sehr der Kulturkampf von symbolischer Politik geprägt war. Der Orden fungierte als Chiffre für den Ultramontanismus insgesamt und wurde zum verdichteten Feindbild einer politischen Kultur, die Einheit, Transparenz und staatliche Steuerbarkeit als zentrale Werte verstand. In dieser Perspektive erscheint das Jesuitengesetz weniger als sicherheitspolitische Notwendigkeit denn als Versuch, durch rechtliche Exklusion kulturelle Grenzen zu markieren und staatliche Autorität performativ zu behaupten.

Gleichzeitig offenbaren die langfristigen Folgen des Kulturkampfes die Grenzen eines solchen Ansatzes. Die staatliche Repression führte nicht zur Marginalisierung des Katholizismus, sondern zu seiner politischen und sozialen Konsolidierung. Der Konflikt trug wesentlich zur Ausbildung einer eigenständigen katholischen Milieukultur bei, die sich in Parteien, Verbänden und Bildungsinstitutionen organisierte und dauerhaft in das politische System des Kaiserreiches integrierte. Die Jesuiten selbst reagierten auf ihre Ausgrenzung mit institutioneller Anpassung, internationaler Vernetzung und einer strategischen Neubestimmung ihres Wirkens, was ihre langfristige Resilienz unterstreicht.

In theoretischer Hinsicht lässt sich der Kulturkampf somit als Teil eines breiteren europäischen Prozesses begreifen, in dem moderne Staaten versuchten, religiöse Vielfalt zu regulieren und konfessionelle Loyalitäten in nationale Ordnungsvorstellungen einzubinden. Die Auseinandersetzung mit den Jesuiten macht dabei deutlich, dass staatliche Säkularisierungspolitik nicht zwangsläufig zu einer Privatisierung von Religion führt, sondern neue Formen religiöser Selbstorganisation und politischer Artikulation hervorbringen kann.

Der Kulturkampf und das Jesuitengesetz markieren daher weniger den Sieg staatlicher Autorität über kirchliche Macht als vielmehr einen Aushandlungsprozess, dessen Ergebnis eine neuartige Balance zwischen religiöser Autonomie und staatlicher Ordnung darstellte. Die Analyse dieses Konflikts leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der politischen Kultur des Kaiserreiches und wirft zugleich grundlegende Fragen nach den Bedingungen religiöser Pluralität in modernen Nationalstaaten auf – Fragen, deren Aktualität über den historischen Kontext des 19. Jahrhunderts hinausreicht.

Literaturverzeichnis

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Clark, C. (2006) Preußen. Aufstieg und Niedergang, 1600–1947. München: Pantheon.

Friedrich, M. (2023) Die Jesuiten. Aufstieg, Niedergang, Neubeginn. München: C.H. Beck.

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Hölscher, L. (2005) Geschichte der protestantischen Frömmigkeit in Deutschland. München: C.H. Beck.

Jesuitengesetz (1872) Gesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu. Reichsgesetzblatt, Nr. 22, S. 253–254.

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Pollack, D. (2003) Säkularisierung – ein moderner Mythos? Studien zum religiösen Wandel in Deutschland. Tübingen: Mohr Siebeck.

Schieder, W. (1992) ‘Konfessionalisierung und Staatsinteressen im 19. Jahrhundert’, Historische Zeitschrift, 255(2), S. 265–296.

Wehler, H.-U. (1995) Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs 1849–1914. München: C.H. Beck.

Bildnachweis: Von Wilhelm Scholz – Kladderadatsch 16. Mai 1875; wieder in: Bismarck-Album des Kladderadatsch. Mit dreihundert Zeichnungen von Wilhelm Scholz und vier facsimilierten Briefen des Reichskanzlers. Berlin 91890, S. 86, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=9959967

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