Der Fall Lehmann „Leo“ Katzenberger – Ein feiger Justizmord im Dunkel der NS‑Justiz

Ein prominenter Nürnberger, eine heimliche Freundschaft – und der verhängnisvolle Machtinstinkt

Lehmann „Leo“ Katzenberger stammte aus einer fränkischen Großfamilie jüdischen Glaubens, geboren am 25. November 1873 in Maßbach. Gemeinsam mit seinen Brüdern führte er in Nürnberg ein florierendes Schuhhaus. Ab 1939 fungierte er als Erster Vorsitzender der dortigen Kultusgemeinde – geschätzt, sichtbar, weit davon entfernt, ein Verfolgter zu sein.

In seinem Haus lebte – durchaus ohne verbotene Intimitäten – ab 1932 die junge Fotografin Irene Seiler (geb. Scheffler), zu der Katzenberger ein väterliches Band pflegte. Dieses unschuldige, von Denunzianten beobachtete Verhältnis wurde zur tödlichen Waffe in der Hand der NS‑Justiz.

Der Schauprozess vor Rothaug – Brutalität unter Roben

Im April 1941 läutete eine Denunziation ein Verfahren wegen angeblicher „Rassenschande“ ein. Das Sondergericht Nürnberg unter Oswald Rothaug griff zu allen Mitteln: Irene Seiler wurde zu zwei Jahren Zuchthaus wegen Meineids verurteilt, obwohl sie unter Eid beteuerte, es habe nie eine sexuelle Beziehung gegeben. Der Richter erweiterte die Anklage gegen Katzenberger fahrlässig um den Tatbestand der „Volksschädlinge“-Verordnung, wodurch plötzlich Todesstrafe möglich wurde – laut der einschlägigen Literatur der erste und einzige Fall dieser Art.

Trotz fehlender Beweise – es gab nur eine Augenzeugin, die ihn bei Dunkelheit gesehen haben wollte – wurde Katzenberger im März 1942 von Rothaug, gemeinsam mit den Beisitzern Karl Josef Ferber und Heinz Hugo Hoffmann, binnen zwanzig Minuten zum Tode verurteilt: ein eklatanter Fall von Justizmord. Am 3. Juni 1942 wurde er in München‑Stadelheim guillotiniert.

Die Protagonisten nach 1945

Oswald Rothaug (1897–1967)

Richter und Parteigänger, faschistischer Erfüllungsgehilfe. 1947 in den Nürnberger Juristenprozessen zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt – jedoch bereits 1956 gnädig freigelassen. Er starb 1967 in Freiheit.

Karl Josef Ferber (geb. 189?) und Heinz Hugo Hoffmann

Die Beisitzer, die am Fall mitwirkten, wurden in den 1960er Jahren wegen Totschlags verurteilt. Der BGH stellte 1971 in einem bahnbrechenden Urteil fest, dass es sich nicht mehr um Versehen, sondern um vorsätzlichen Mord unter Mitwirkung der Robe gehandelt habe. Doch Ende der 1970er wurde das Verfahren eingestellt

Hermann Markl (1908–2000)

Der Staatsanwalt, der Katzenberger anklagte, gehörte der NSDAP an und verantwortete zahlreiche Todesurteile. Nach 1945 diente er wieder als Richter, wurde nie ernsthaft zur Rechenschaft gezogen und ging karrieristisch unbehelligt in Rente.

Irene Seiler (1909–1984)

Die wichtigste Augenzeugin und Entlastungsfigur. Sie saß zwei Jahre in Haft, kehrte zurück nach Guben und arbeitete erneut als Fotografin. Ihr Schweigen im Prozess, die Darstellung im Film „Das Urteil von Nürnberg“ (1961) mit Judy Garland überzeugt, war stummes Zeugnis gegen die NS‑Legalität.

Die Revision beim Bundesgerichtshof 1971

Im Jahr 1971 wurde der Fall Katzenberger im Rahmen eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof (BGH) neu aufgerollt. Die Reichweite und Tiefe dieses Urteils haben Signalwirkung – nicht nur in juristischer Hinsicht, sondern als moralische Positionierung gegen nationalsozialistische Justizwillkür.

Der BGH war tief beeindruckt – und entsetzt: Bereits die erste Instanz, das Landgericht Nürnberg-Fürth, hatte festgestellt, dass in dem Verfahren „Manipulationen begangen wurden, die für die Rechtsprechung selbst während der Zeit der Hitlerdiktatur und des Krieges außergewöhnlich waren“.

Das heißt: Auch im Kontext dieses mörderischen Regimes waren die Verfahren gegen Katzenberger auf einem Niveau des Rechtsbeugungs- und Verfassungsbruchs, das selbst juristischen Autoritäten wie dem BGH ersichtlich nicht tolerierbar war.

Der Clou des BGH-Urteils war die Neubewertung der Tatbestände: Während das Landgericht zunächst von Totschlag sprach, erkannte der BGH darin Mord. Er begründete dies mit dem Verhalten der Richter – vor allem den Beisitzern – die sich „aus reiner Willkür zu Herren über Leben und Tod gemacht hatten“. Die objektive Rechtsbeugung wurde so subjektiv aufgewertet: Totschlag durch Unterlassen – nein, Mord durch bewusstes juristisches Fehlverhalten.

Günter Spendel sprach im Umfeld des Urteils von einem „Justizmord durch Rechtsbeugung in mittelbarer Täterschaft“ – eine Formulierung, die deutlich benennt: Die tote Katzenberger lag nicht nur an nationalsozialistischer Ideologie, sondern an gezielter, manipulativer Verzerrung des Rechts, vollzogen hinter der Fassade juristischer Regelwerke.

Bemerkenswert war auch, dass der BGH deutliche Maßstäbe anlegte: Es könne nicht um bloßes Nebeneinander von pseudolegale Schritte gehen – vielmehr sei es das „willkürliche und gezielte Verzerren des Verfahrens“, das den Richter vorsätzlich handelnd machte. Und: Der BGH wies klar darauf hin, dass auch Beisitzer – nicht nur die Vorsitzenden – sich der Mitschuld bewusst gewesen seien.

Bedeutung für die deutsche Justiz

  • Qualitätsmaßstab für Regularien: Selbst ein faschistisches Regime hatte juristische Normen – doch das Urteil zeigt: wenn Verfahren weit darüber hinausgehen, erschüttern sie die gesamte Rechtsordnung.
  • Signalwirkung gegen Straflosigkeit: Die Umwertung von Totschlag in Mord war ein klarer Bruch mit der Selbstentmachtung der Justiz im Nachkriegsdeutschland; es war ein Schritt hin zur Rechenschaft konkreter Täter.
  • Historische Gewichtung: Rothaug, Ferber und Hoffmann konnten nicht argumentieren, sie hätten nur Befehle vollzogen – der BGH bewertete das bewusste und willentliche Hangeln an der Grenze der Jurisprudenz als Mord.

Das BGH-Urteil von 1971 im Katzenberger-Prozess ist nicht nur juristische Aufklärung – es ist ein Mahnmal gegen staatsanwaltliche Willkür und eine Absage an regimefreundliche Justiz. Zwei Erkenntnisse prägen:

  1. Justizmord durch Rechtsbeugung: Nicht nur ideologische Rassenverbote waren fatal, viel schlimmer war der Missbrauch juristischer Verfahren.
  2. Mord als juristische Konsequenz: Durch die Einstufung als Mord markierte der BGH eine Grenze – jenseits derer kann auch ein Richter selbst zur Personifizierung des Verbrechens werden.

Ein Meilenstein gegen Straflosigkeit – und ein klarer Appell: Auch unter schlechtester Regierung bleibt das Recht und die Urteilsqualität entscheidend.

Erinnerung in Film und Literatur

Der Fall inspirierte bereits 1961 das US‑Drama „Das Urteil von Nürnberg“, später Joseph Vilsmaiers Film „Leo und Claire“ (2001) – beide machten das Unrecht publik. Christiane Kohls Buch „Der Jude und das Mädchen“ (1997) liefert detaillierte Memoiren zu den Figuren und Hintergründen.

Ein Justizskandal mit fatale Nachwirkung

Der Katzenberger-Prozess offenbart das perfide Zusammenspiel von Rassengesetz, politischer Justiz und persönlicher Karrieresucht. Bis heute erschüttert er das Bild eines Rechtsstaats, der sich unter ideologischer Druckentfaltung in perfiden Diktaturapparat verwandelt. Noch in den 1970er Jahren zeigten sich die institutionellen Mechanismen der Schönfärbung – Richter schonten sich, der BGH zeigte sich zwar hart, aber rechtlich zu nachgiebig.

Der Fall Katzenberger ist kein längst vergangenes Relikt – er wirkt als bleierne Mahnung: Wenn Gerichte ihre Macht kapitulieren lassen und Rechtsschutz zur Waffe stilisieren, dann nimmt die Justiz jene eigentliche Aufgabe abhanden, die sie antreiben sollte. Und während die Hauptbeteiligten ins Alter glitten, blieb die Erinnerung an Leo Katzenberger zurück – ein Opfer, dessen Schicksal erst im kollektiven Schweigen posthum eine Stimme fand.

Ein Gedanke zu “Der Fall Lehmann „Leo“ Katzenberger – Ein feiger Justizmord im Dunkel der NS‑Justiz

  1. Nicht vergessen sollte man im Zusammenhang mit der Justiz im „3. Reich“ Ingo Müllers Buch „Furchtbare Juristen“. Das Buch gibt einen guten Überblick über mögliche Ursachen der NS-Justiz, viele ihrer Fälle sowie die Konsequenzen – oder eben deren Fehlen – für ihre Täter.

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