Der „Lebensborn e. V.“ der SS zwischen Mythos und Wirklichkeit
Wenige Institutionen des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sind in der populären Erinnerung von einem derart dichten Gespinst aus Gerüchten, Halbwahrheiten und Legenden umgeben wie der „Lebensborn e. V.“. Schon während des „Dritten Reiches“ kursierten Geschichten über geheime „Zuchtanstalten“, in denen ausgewählte blonde Frauen von SS-Männern geschwängert würden, um eine neue Generation „arischer Herrenmenschen“ hervorzubringen. Nach 1945 verdichteten Romane, Filme, Illustrierte und vermeintliche Enthüllungsberichte diese Vorstellungen weiter. Der Lebensborn erschien nun wahlweise als „SS-Bordell“, Menschenzuchtanstalt, geheimes Eugeniklabor oder regelrechte Babyfabrik Heinrich Himmlers.
Das Problem dieser Bilder besteht nicht nur darin, dass sie historisch vielfach falsch sind. Sie verdecken zugleich, was der Lebensborn tatsächlich war. Denn die historische Wirklichkeit benötigt keine phantastischen Ausschmückungen, um erschreckend zu sein. Der Lebensborn war weder ein gewöhnliches Wohlfahrtswerk noch eine organisierte Paarungsanstalt. Er war eine unmittelbar in das Herrschaftssystem der SS eingebundene Institution nationalsozialistischer Bevölkerungs-, Familien- und Rassenpolitik. Seine Aufgabe bestand darin, Menschen nach rassistischen und erbbiologischen Kriterien zu klassifizieren, die Fortpflanzung derjenigen zu fördern, die das Regime für „wertvoll“ hielt, uneheliche Schwangerschaften innerhalb dieses erwünschten Bevölkerungsteils gesellschaftlich und organisatorisch abzusichern und schließlich im Krieg an der „Eindeutschung“ geraubter oder verschleppter Kinder mitzuwirken.
Gerade darin liegt die historische Bedeutung des Lebensborn: Er zeigt wie kaum eine andere Einrichtung, dass die nationalsozialistische Rassenpolitik nicht nur vernichtete, sterilisierte, deportierte und ausschloss. Sie wollte zugleich auswählen, vermehren, formen und neu zusammensetzen. Neben die Politik des Todes trat eine Politik der erwünschten Geburt.
Die Gründung: Himmlers Projekt einer biologischen Elite
Der Lebensborn e. V. wurde am 12. Dezember 1935 in Berlin auf Veranlassung Heinrich Himmlers gegründet. Zehn SS-Führer fungierten formal als Gründungsmitglieder. Organisatorisch war der Verein zunächst dem Rasse- und Siedlungshauptamt der SS, dem RuSHA, zugeordnet; 1938 wurde er aus diesem herausgelöst und dem Persönlichen Stab des Reichsführers SS unterstellt. Himmler behielt damit die unmittelbare Kontrolle.
Die Satzung bezeichnete als Aufgaben unter anderem die Unterstützung „rassisch und erbbiologisch wertvoller, kinderreicher Familien“, die Betreuung entsprechend klassifizierter werdender Mütter sowie die Fürsorge für deren Kinder. Hinter der scheinbar sozialpolitischen Sprache stand eine radikale Voraussetzung: Nicht Mutterschaft als solche sollte geschützt werden. Schutzwürdig war nur die Mutterschaft jener Frauen, deren Abstammung, Gesundheit und Partner den Kriterien der SS genügten.
Die Entstehung des Lebensborn lässt sich nicht verstehen, ohne Himmlers Vorstellungen von Bevölkerungspolitik zu berücksichtigen. Der Reichsführer SS betrachtete die Geburtenentwicklung unter völkisch-biologistischen Gesichtspunkten. Geburtenrückgang und Schwangerschaftsabbruch erschienen ihm nicht primär als individuelle oder soziale Fragen, sondern als Gefahr für die vermeintliche biologische Zukunft des „Volkes“. Besonders fatal erschien ihm, wenn ausgerechnet diejenigen Frauen keine Kinder bekamen oder Schwangerschaften abbrachen, die nach seiner Vorstellung „guten Blutes“ waren.
Dabei kollidierte die rassistische Geburtenpolitik der SS mit traditionellen Moralvorstellungen. Die bürgerlich-christliche Gesellschaft der 1930er Jahre stigmatisierte die uneheliche Schwangerschaft weiterhin erheblich. Gerade darin sah Himmler ein bevölkerungspolitisches Hindernis: Wenn eine unverheiratete, nach den Kriterien der SS „hochwertige“ Frau aus Angst vor gesellschaftlicher Ausgrenzung eine Schwangerschaft abbrach, ging aus seiner Perspektive biologisches Potential verloren.
Der Lebensborn sollte dieses Problem lösen. Eine uneheliche Geburt wurde deshalb nicht grundsätzlich liberalisiert oder moralisch enttabuisiert. Vielmehr wurde die traditionelle Sexualmoral selektiv außer Kraft gesetzt, wenn dies den rassistischen Zielen der SS diente.
Das war ein entscheidender Unterschied.
Die ledige Mutter wurde vom Lebensborn nicht deshalb akzeptiert, weil man ihr individuelle Freiheit zugestand, sondern weil ihre Fortpflanzungsfähigkeit als Ressource der rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“ betrachtet wurde.
Zwischen Fürsorge und Selektion
Das erste Entbindungsheim des Lebensborn, das „Heim Hochland“, wurde am 15. August 1936 im oberbayerischen Steinhöring eröffnet. Es entwickelte sich zur Musteranstalt der Organisation. Weitere Einrichtungen entstanden unter anderem in Wernigerode, Klosterheide, Schwanewede, Bad Polzin, Feichtenbach bei Wien und Wiesbaden. Bis 1939 bestanden sechs Heime im Deutschen Reich einschließlich des annektierten Österreich. Während des Krieges kamen weitere Einrichtungen hinzu. Insgesamt betrieb der Lebensborn in Deutschland und den besetzten europäischen Gebieten mehr als zwanzig Heime.
Das Angebot war durchaus attraktiv. Die Frauen erhielten medizinische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung. Sie konnten ihre Schwangerschaft auf Wunsch vor ihrer Umgebung verbergen. Der Lebensborn verfügte dafür über eigene Meldestrukturen und ermöglichte eine ungewöhnlich weitgehende Diskretion bei der Registrierung von Geburten. Nach der Entbindung konnten ledige Mütter bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen unterstützt werden. Arbeitsstellen wurden vermittelt, und für uneheliche Kinder konnte der Verein die Vormundschaft übernehmen. Säuglingspflege und Haushaltsführung gehörten ebenso zum Heimalltag wie ideologische Schulungen.
Doch vor der Fürsorge stand die Auswahl.
Eine Frau konnte nicht einfach ein Lebensbornheim aufsuchen und dort entbinden. Die Organisation verlangte Unterlagen über ihre Herkunft und die des Kindesvaters. Ahnenpässe, Fragebögen, ärztliche Untersuchungen und erbgesundheitliche Angaben gehörten zum Aufnahmeverfahren. Auch der Vater musste bekannt sein. Die Vorstellung, der Lebensborn habe beliebige anonyme Schwangerschaften unterstützt, ist daher falsch.
Allerdings war die Praxis weniger elitär, als die Propaganda suggerierte. Rund drei Viertel der Aufnahmeanträge wurden offenbar akzeptiert. Bis Ende 1939 waren etwa 1.200 Schwangere in den Heimen aufgenommen worden; keineswegs alle waren unverheiratet. Auch Ehefrauen von SS- und Polizeiangehörigen nutzten die Einrichtungen.
Zwischen der hochtrabenden Idee einer biologischen Elite und dem tatsächlichen Heimalltag klaffte somit eine beträchtliche Lücke.
Dennoch blieb das Selektionsprinzip konstitutiv. Die Fürsorge war kein universelles Recht, sondern eine Belohnung für Menschen, denen das Regime einen besonderen biologischen Wert zuschrieb.
Exkurs: Die nationalsozialistische Rassenutopie
Der Lebensborn lässt sich nur als Teil eines umfassenden Systems nationalsozialistischer „Rassenhygiene“ verstehen. Dieses System verband älteren Rassismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus und Eugenik mit einer staatlichen Biopolitik, die Fortpflanzung kontrollieren und die Zusammensetzung der Bevölkerung langfristig verändern sollte.
Die nationalsozialistische Vorstellung von menschlichen „Rassen“ war wissenschaftlich haltlos. Insbesondere die Idee einer klar bestimmbaren „arischen“ oder „nordischen Rasse“ besaß keine belastbare biologische Grundlage. Dennoch präsentierten Anthropologen, Ärzte, Genealogen und sogenannte Rassekundler ihre Klassifikationen als Wissenschaft. Äußere Merkmale, Abstammungsnachweise, Körpermaße, Familiengeschichten und medizinische Diagnosen wurden miteinander kombiniert und erzeugten den Anschein objektiver biologischer Kategorien.
Die SS trieb dieses Denken besonders weit. Bereits Himmlers Heiratsbefehl vom 31. Dezember 1931 erklärte die SS zu einem nach „rassischen“ Gesichtspunkten ausgewählten Verband und verlangte für Eheschließungen eine Genehmigung nach Kriterien der Abstammung und „Erbgesundheit“. Die SS sollte nicht lediglich eine politische oder militärische Elite sein, sondern nach Himmlers Vorstellung eine biologische Keimzelle einer zukünftigen Herrenschicht.
Diese Ideologie besaß zwei Seiten.
Die eine Seite war eine negative Eugenik: Menschen, denen das Regime einen angeblich minderwertigen Erbwert zuschrieb, sollten an der Fortpflanzung gehindert werden. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 bildete hierfür eine zentrale Grundlage. Etwa 400.000 Menschen wurden während der NS-Herrschaft zwangssterilisiert. Betroffen waren Menschen mit tatsächlichen oder vermeintlichen psychischen Erkrankungen, geistigen und körperlichen Behinderungen sowie andere als „erbkrank“ klassifizierte Personen. Später führte die Logik des Aussortierens bis zu den Kranken- und Behindertenmorden der sogenannten „Euthanasie“.
Hinzu trat die rassistische Ausgrenzung. Die Nürnberger Gesetze von 1935 konstruierten insbesondere Juden nicht mehr als Angehörige einer Religion, sondern als vermeintliche biologische Gruppe. Religion, individuelle Identität oder persönliche Lebensführung spielten dabei kaum eine Rolle: Entscheidend wurde die genealogisch rekonstruierte Abstammung. Antisemitismus erhielt damit eine pseudobiologische und rechtliche Form. Auch Roma, Schwarze Menschen und andere Gruppen wurden auf vergleichbare Weise rassifiziert und aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen.
Daneben existierte jedoch eine positive Eugenik. Wer als „erbgesund“, „deutschblütig“ oder „rassisch wertvoll“ galt, sollte möglichst viele Kinder bekommen. Ehestandsdarlehen, Mutterkreuz, Propaganda für kinderreiche Familien und die Fortpflanzungspolitik innerhalb der SS gehörten zu dieser Seite.
Der Lebensborn war eines der deutlichsten Instrumente dieser positiven Eugenik.
Vernichtung und Geburtenförderung waren deshalb keine Gegensätze. Sie entsprangen derselben Vorstellung: Der Staat beanspruchte das Recht, Menschen nach einem vermeintlichen biologischen Wert zu sortieren und über ihre Fortpflanzung zu bestimmen.
Wer als „minderwertig“ galt, sollte keine Kinder bekommen.
Wer als „wertvoll“ galt, sollte möglichst viele bekommen.
Darin bestand die innere Logik der nationalsozialistischen Rassenutopie.
Besonders deutlich wurde diese Denkweise während des Zweiten Weltkriegs. Mit der Eroberung Osteuropas erhielt die Rassenpolitik eine territoriale Dimension. Der „Generalplan Ost“ sah eine gigantische ethnische Neuordnung vor: Vertreibung, Versklavung und Ermordung großer Teile der einheimischen Bevölkerung sollten Raum für eine deutsche Siedlungsgesellschaft schaffen. Gleichzeitig suchten SS-Rasseexperten innerhalb der von ihnen ansonsten verachteten osteuropäischen Bevölkerungen nach Personen, denen sie vermeintlich „deutsche“ oder „nordische“ Merkmale zuschrieben.
Gerade Kinder gerieten dabei in den Fokus.
Polnische, tschechische, slowenische und andere Kinder wurden anthropologisch untersucht. Körperbau, Gesichtsform, Augen- und Haarfarbe und genealogische Angaben sollten darüber entscheiden, ob ein Kind „eindeutschungsfähig“ sei. Fotografien solcher Untersuchungen zeigen die kalte Bürokratie dieser Praxis: Kinder wurden vermessen, klassifiziert und nach angeblicher rassischer Verwertbarkeit sortiert.
Der Lebensborn wurde zu einem Bestandteil dieses Systems.
„Zuchtanstalten“? Der langlebigste Lebensborn-Mythos
Der bekannteste Mythos behauptet, Lebensbornheime hätten als organisierte Paarungsstätten gedient. SS-Männer seien dort mit eigens ausgewählten Frauen zusammengebracht worden, um Kinder zu zeugen.
Für ein solches institutionalisiertes System existieren keine belastbaren Belege.
Es gab keine amtlichen Lebensborn-Programme, bei denen Frauen und Männer nach erbbiologischen Merkmalen zur sexuellen Fortpflanzung miteinander verpaart wurden. Ebenso wenig waren die Heime Bordelle für SS-Angehörige. Historische Forschung hat entsprechende Behauptungen nicht bestätigen können.
Wie konnte sich diese Vorstellung dennoch derart hartnäckig halten?
Zum einen gab Himmler selbst Anlass dazu. Seine obsessive Beschäftigung mit „Blut“, Zeugung und Kinderreichtum, seine Aufforderung an SS-Männer, möglichst viele Kinder zu haben, sowie seine vergleichsweise tolerante Haltung gegenüber unehelichen Kindern „rassisch wertvoller“ Eltern wirkten selbst auf viele Zeitgenossen befremdlich.
Zum anderen trug die Geheimhaltung mancher Geburten zum Ruf der Heime bei. Frauen verschwanden für einige Monate aus ihrem sozialen Umfeld, gebaren in abgeschirmten Einrichtungen und kehrten anschließend zurück. Hinzu kamen eigentümliche SS-Rituale wie die sogenannte Namensweihe. Dabei konnten Säuglinge in einer bewusst antichristlich-germanisierenden Zeremonie symbolisch in die SS-Gemeinschaft aufgenommen werden. Solche Vorgänge boten einen idealen Nährboden für Gerüchte.
Die Legende von der Zuchtanstalt enthält insofern einen wahren Kern, als der Lebensborn tatsächlich auf die biologische Vermehrung einer rassistisch definierten Elite zielte. Falsch ist jedoch die Vorstellung einer zentral organisierten sexuellen „Züchtung“.
Dieser Unterschied ist historisch wichtig.
Denn die tatsächliche Funktionsweise des Lebensborn zeigt etwas Grundsätzlicheres: Ein moderner Staat benötigt keine geheimen Paarungszimmer, um Fortpflanzung zu beeinflussen. Er kann finanzielle Anreize schaffen, gesellschaftliche Normen verändern, medizinische Versorgung selektiv anbieten, Schwangerschaftsabbrüche verhindern, Ehegenehmigungen regulieren und bestimmte Formen der Mutterschaft privilegieren.
Die Biopolitik des Lebensborn war bürokratischer als der Mythos – und gerade deshalb realistischer.
Uneheliche Mutterschaft: Emanzipation ohne Freiheit
Gelegentlich wurde der Lebensborn nach 1945 beinahe als fortschrittliche Einrichtung dargestellt, weil er unverheirateten Frauen Schutz vor gesellschaftlicher Ächtung bot. Tatsächlich konnten Lebensbornheime Frauen Möglichkeiten eröffnen, die ihnen andernorts fehlten. Sie konnten eine Schwangerschaft verbergen, medizinisch betreut entbinden und erhielten Hilfe bei Unterhalt, Arbeitsplatzsuche und Kinderbetreuung.
Doch daraus eine emanzipatorische Institution zu machen, wäre grundlegend falsch.
Die Akzeptanz der unehelichen Mutter galt ausschließlich innerhalb rassistischer Grenzen. Eine jüdische Frau, eine Romnja oder eine als „erbkrank“ klassifizierte Deutsche konnte keinerlei vergleichbare Hilfe erwarten. Das Recht der Frau auf Selbstbestimmung war für den Lebensborn irrelevant. Entscheidend war vielmehr, ob ihr Kind nach den Kriterien der SS erwünscht war.
Selbst die Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen entsprang nicht dem Gedanken eines allgemeinen Lebensschutzes. Der nationalsozialistische Staat konnte Schwangerschaftsabbrüche bei den einen Frauen bestrafen und bei anderen Gruppen Sterilisationen oder Abtreibungen erzwingen oder fördern. Entscheidend war nicht ein universelles moralisches Prinzip, sondern die rassistische Bewertung der jeweiligen Eltern.
Die scheinbare Modernität des Lebensborn war daher hochgradig selektiv.
Finanzierung und institutionelle Einbindung
Formal besaß der Lebensborn die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Daraus sollte allerdings nicht der Eindruck einer privaten, von der SS unabhängigen Initiative entstehen. Die Organisation war strukturell eng in den SS-Apparat eingebunden und seit 1938 direkt Himmlers persönlichem Stab zugeordnet.
Für hauptamtliche SS-Führer war die Mitgliedschaft obligatorisch; von weiteren Angehörigen der SS wurde sie erwartet. Die Beiträge waren unter anderem nach Einkommen, Dienstgrad, Alter und Kinderzahl gestaffelt. Ende 1938 zählte der Verein fast 13.000 Mitglieder, darunter rund 8.000 Angehörige der SS und etwa 4.000 Angehörige der Schutzpolizei.
Die Mitgliedsbeiträge reichten allerdings nicht zur Finanzierung aus. Hinzu kamen Krankenkassenleistungen, Spenden staatlicher und parteilicher Stellen sowie Unterstützungen aus der Wirtschaft. Von besonderer Bedeutung waren Immobilien.
Auch hier zeigt sich die Verflechtung mit der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik. Der Lebensborn profitierte von enteignetem oder „arisiertem“ Besitz. In München nutzte die Organisation zeitweise die ehemalige Villa Thomas Manns, der Deutschland 1933 verlassen hatte. Später wurden auch Gebäude und Wohnungen übernommen, die zuvor jüdischen Eigentümern oder Einrichtungen gehört hatten. 1942 wurden Räume des Krankenheims der Israelitischen Kultusgemeinde München für Lebensborn-Dienststellen geräumt; jüdisches Personal und Patienten wurden deportiert.
Selbst dort, wo der Lebensborn scheinbar reine Fürsorge betrieb, war er also materiell in das System von Entrechtung, Enteignung und Verfolgung eingebettet.
Der Krieg verändert den Lebensborn
Der Beginn des Zweiten Weltkrieges weitete das Tätigkeitsfeld erheblich aus. Millionen deutsche Soldaten befanden sich nun in besetzten Ländern. Beziehungen zwischen deutschen Besatzern und einheimischen Frauen führten zu Tausenden Schwangerschaften.
Aus Sicht der SS war dabei entscheidend, mit welcher Frau ein deutscher Soldat ein Kind gezeugt hatte.
Vor allem Frauen aus Nord- und Westeuropa galten den Rasseideologen als potentiell „germanisch“. Besonders Norwegen nahm eine außergewöhnliche Stellung ein. Die norwegische Bevölkerung wurde in der rassistischen Phantasie der SS als besonders „nordisch“ und damit biologisch wertvoll angesehen.
In Norwegen baute der Lebensborn deshalb sein dichtestes Netz außerhalb des Deutschen Reiches auf. Heime bestanden unter anderem in Geilo, Godthaab, Hurdalsverk, Klekken, Bergen, Stalheim, Oslo und Trondheim. In Lebensborn-Unterlagen wurden annähernd 8.000 deutsch-norwegische Kinder erfasst bzw. betreut. Die Gesamtzahl der in Norwegen während und kurz nach dem Krieg geborenen Kinder mit deutscher Vaterschaft wird auf etwa 10.000 bis 12.000 geschätzt.
Auch hier ist eine verbreitete Fehlvorstellung zu korrigieren. Bei diesen Kindern handelte es sich nicht überwiegend um geraubte Kinder. Die meisten entstanden aus Beziehungen zwischen deutschen Soldaten und norwegischen Frauen unterschiedlichster Art – von längerfristigen Partnerschaften bis zu kurzfristigen Beziehungen. Der Lebensborn versuchte anschließend, Mutter und Kind in das deutsche System einzubinden.
Nach Kriegsende kehrte sich die Situation brutal um. Viele dieser Frauen wurden als Kollaborateurinnen beschimpft und ausgegrenzt. Auch ihre Kinder, die sogenannten „Tyskerbarn“, erfuhren teilweise jahrzehntelange Diskriminierung. Der norwegische Staat hat diese Behandlung später öffentlich aufgearbeitet.
Die rassistische Politik des Lebensborn hatte damit Folgen weit über 1945 hinaus.
Vom Geburtenprogramm zur Zwangsgermanisierung
Die dunkelste Phase der Lebensborn-Geschichte begann mit seiner Beteiligung an der „Eindeutschung“ von Kindern aus den besetzten Gebieten.
Das nationalsozialistische Vorgehen folgte einer perversen Logik. Einerseits galten insbesondere die slawischen Bevölkerungen Osteuropas in der NS-Propaganda als minderwertig. Andererseits behaupteten SS-Rasseideologen, einzelne Kinder könnten äußerlich oder erbbiologisch erkennen lassen, dass in ihnen angeblich „deutsches Blut“ fortlebe.
Solche Kinder sollten dem jeweiligen Volk entzogen und der deutschen „Volksgemeinschaft“ einverleibt werden.
Kinder wurden aus Familien, Pflegeverhältnissen und Waisenhäusern herausgenommen. Besonders betroffen waren Polen, daneben unter anderem Slowenen, Tschechen und Kinder aus weiteren besetzten Gebieten. Teilweise waren ihre Eltern bereits inhaftiert, deportiert oder im Zuge von Widerstandsbekämpfungsmaßnahmen getötet worden.
Die Auswahl wurde von verschiedenen SS- und Besatzungsdienststellen vorgenommen. Das Rasse- und Siedlungshauptamt spielte bei den rassistischen Untersuchungen eine zentrale Rolle. Damit ist eine wichtige Differenzierung nötig: Nicht jeder Kinderraub wurde unmittelbar durch Lebensborn-Personal durchgeführt. Der Lebensborn war vielmehr Bestandteil eines größeren institutionellen Netzwerkes aus RuSHA, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, Volksdeutscher Mittelstelle und weiteren Stellen.
Doch nach erfolgter Auswahl übernahm der Lebensborn eine wichtige Funktion bei Aufnahme, Unterbringung, Registrierung, Namensänderung, Pflegevermittlung und Adoption.
Kinder erhielten deutsche Namen. Angaben über ihre Herkunft konnten verändert oder verschleiert werden. Sie sollten Deutsch sprechen, ihre bisherige Identität verlieren und schließlich möglichst selbstverständlich als deutsche Kinder aufwachsen. Das Ziel war nicht lediglich Adoption. Es war Identitätsraub.
Die Historikerin Isabel Heinemann bezeichnet den Lebensborn deshalb zu Recht als eine organisatorische Drehscheibe der Zwangsgermanisierung.
Die Gesamtzahl der während der nationalsozialistischen Herrschaft zur Germanisierung verschleppten nichtdeutschen Kinder ist bis heute nicht exakt feststellbar. Schätzungen reichen bis zu etwa 50.000. Diese Zahl darf allerdings nicht mit der Zahl der unmittelbar durch den Lebensborn betreuten Kinder gleichgesetzt werden. Der Lebensborn war ein wichtiger Teil des Programms, aber nicht dessen alleiniger Träger.
Gerade diese Differenzierung ist wichtig, weil sie zwei Fehlinterpretationen vermeidet: Die Behauptung, der Lebensborn habe selbst Zehntausende Kinder geraubt, überzeichnet seine unmittelbare operative Rolle. Die entgegengesetzte Behauptung, er habe mit dem Kinderraub nichts zu tun gehabt, verharmlost dagegen seine Funktion im System der Zwangsgermanisierung.
Kinder zwischen „Wert“ und Vernichtung
Der Lebensborn demonstriert besonders drastisch, wie unmittelbar Fürsorge und Aussonderung in der NS-Rassenpolitik nebeneinander lagen.
Das einzelne Kind besaß keinen bedingungslosen Wert. Es besaß einen zugeschriebenen „Rassewert“.
Damit berührte sich der Lebensborn mit den mörderischen Konsequenzen der nationalsozialistischen „Erbgesundheits“-Politik. Neuere Forschungen konnten beispielsweise dokumentieren, dass unter Max Sollmann mindestens zwei Kinder aus dem Lebensborn-Komplex in Einrichtungen verlegt wurden, die in die nationalsozialistischen Kranken- und Kindermorde eingebunden waren. Die Vorstellung eines Lebensborn, der unterschiedslos jedes ihm anvertraute Kind schützte, ist deshalb unhaltbar.
Gerade hierin zeigt sich das moralische Vakuum des Systems: Derselbe Staat, der für ausgewählte Säuglinge komfortable Entbindungsheime finanzierte, konnte andere Kinder sterilisieren, deportieren, verhungern lassen oder ermorden.
Das verbindende Prinzip war die Bewertung menschlichen Lebens nach vermeintlichem biologischem Nutzen.
Alltag in den Heimen
Das Leben in einem Lebensbornheim war nicht zwangsläufig von offener Gewalt geprägt. Genau dieser Umstand erschwert die historische Einordnung.
Für viele dort entbindende Frauen bedeutete der Aufenthalt tatsächlich gute medizinische Versorgung, Ruhe, Schutz und materielle Sicherheit. Die Säuglingsstationen konnten modern ausgestattet sein, und das Personal verfügte teilweise über eine gute fachliche Ausbildung.
Gerade deshalb sind Lebensbornheime ein wichtiges Beispiel dafür, dass verbrecherische Systeme nicht an jedem Ort und zu jeder Zeit wie ein Konzentrationslager aussehen müssen.
Eine junge Frau konnte im Heim menschlich behandelt werden und zugleich Teil eines menschenverachtenden Systems sein.
Ein Säugling konnte sorgfältig gepflegt werden, weil ihm das Regime einen hohen „erbbiologischen Wert“ zuschrieb.
Eine Krankenschwester konnte fürsorglich handeln und gleichzeitig rassistische Auswahlkriterien selbstverständlich akzeptieren.
Hinzu kam die ideologische Erziehung. Der Heimalltag enthielt nationalsozialistische Schulungen. Die erwähnten Namensweihen verbanden familiäre Rituale mit SS-Symbolik. Das Kind sollte nicht lediglich geboren werden; es sollte symbolisch in eine rassistisch definierte Gemeinschaft hineingeboren werden.
Adoptionen spielten dabei eine geringere Rolle, als häufig angenommen wird. Im Deutschen Reich stimmte der Lebensborn nur einer vergleichsweise begrenzten Zahl von Adoptionen zu. Ziel war keineswegs grundsätzlich, ledigen Frauen ihre Kinder wegzunehmen. Viele sollten ihre Kinder selbst großziehen – denn entscheidend war für die SS schließlich nicht die traditionelle Familienform, sondern der Erhalt des als „wertvoll“ betrachteten Nachwuchses.
Die führenden Köpfe
Heinrich Himmler
Über allem stand Heinrich Himmler. Ohne ihn ist der Lebensborn nicht denkbar. Er war nicht nur Initiator, sondern blieb der ideologische Patron der Organisation. Seit der Eingliederung in seinen Persönlichen Stab war der Verein unmittelbar mit seinem Machtbereich verbunden.
Himmlers Interesse an Fortpflanzung ging weit über gewöhnliche Bevölkerungspolitik hinaus. Die SS sollte nach seiner Vorstellung der Kern einer neuen germanischen Elite werden. Familiengeschichte, Ahnenforschung, Heiratsgenehmigung und Kinderzahl wurden zu politischen Kategorien.
Der Lebensborn stellte die institutionelle Konsequenz dieser Vorstellung dar.
Nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ versuchte Himmler zunächst, sich mit gefälschten Papieren der Gefangennahme zu entziehen. Britische Soldaten nahmen ihn im Mai 1945 fest. Am 23. Mai 1945 entzog er sich einem möglichen Gerichtsverfahren durch Suizid mit einer versteckten Zyankalikapsel.
Damit musste sich der eigentliche Initiator des Lebensborn niemals vor Gericht verantworten.
Guntram Pflaum
Eine zentrale Rolle in der frühen Organisationsgeschichte spielte der SS-Führer Guntram Pflaum. Er gehörte bereits vor 1933 zum rechtsradikalen Milieu, war Mitglied von NSDAP und SS und arbeitete in rassenpolitischen Institutionen.
Pflaum wurde offiziell Anfang 1938 Geschäftsführer des Lebensborn und leitete ihn bis 1940. Seine Geschäftsführung erwies sich jedoch organisatorisch und finanziell als problematisch. Himmler ersetzte ihn deshalb durch Max Sollmann.
Pflaums Nachkriegsschicksal lässt sich nicht mit letzter Sicherheit rekonstruieren. Er gilt seit 1945 als verschollen. In der Literatur findet sich die Annahme, er sei nach der Befreiung des Konzentrationslagers Ebensee von ehemaligen Häftlingen getötet worden; gesichert ist dies nicht. Seine Biographie endet damit anders als die seiner späteren Kollegen in einem quellenmäßigen Dunkel.
Max Sollmann
Max Sollmann wurde zur entscheidenden administrativen Figur der zweiten Lebensborn-Hälfte. Der 1904 geborene Kaufmann gehörte früh dem nationalsozialistischen Milieu an und war ein sogenannter „Alter Kämpfer“. Himmler setzte ihn 1940 an die Spitze des hoch verschuldeten Lebensborn.
Sollmann reorganisierte den Verein, zentralisierte die Führung und stand ihm bis zum Kriegsende vor. Während seiner Amtszeit dehnte sich der Lebensborn international aus und wurde zunehmend in die Germanisierungspolitik eingebunden.
Neuere Forschungen zeichnen ein wesentlich problematischeres Bild Sollmanns, als es das Nürnberger Urteil von 1948 tat. Unter seiner Leitung wirkte der Lebensborn bei der Zwangsgermanisierung ausländischer Kinder mit, profitierte von enteignetem Besitz und war in ein Netzwerk von SS-Dienststellen eingebunden. Die neuere biographische Forschung dokumentiert zudem seine Beteiligung an der Überstellung mindestens zweier Kinder in Einrichtungen der nationalsozialistischen Kindermorde.
Sollmann wurde am 6. Juli 1945 von amerikanischen Truppen festgenommen. Im sogenannten RuSHA-Prozess, dem achten Nürnberger Nachfolgeprozess, gehörte er zu den Angeklagten. Das amerikanische Militärtribunal sprach ihn von den zentralen Vorwürfen im Zusammenhang mit Zwangsgermanisierung und Kinderverschleppung frei und verurteilte ihn lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der als verbrecherisch eingestuften SS. Die verhängte Strafe von zwei Jahren und acht Monaten galt durch die Untersuchungshaft als verbüßt.
Die Nachkriegskarriere ist bemerkenswert. 1950 folgte ein Spruchkammerverfahren. Anschließend gelang Sollmann die berufliche Reintegration. In den 1950er Jahren arbeitete er unter anderem als kaufmännischer Leiter bei der Hans Glas GmbH in Dingolfing und später als Wirtschaftsberater. Er starb 1978 in München.
Seine Biographie steht exemplarisch für die erstaunlich begrenzten persönlichen Konsequenzen, die viele Funktionsträger der mittleren und gehobenen NS-Verwaltung nach 1945 tragen mussten.
Gregor Ebner
Der Arzt Gregor Ebner gehörte zu den ideologisch und medizinisch wichtigsten Funktionären des Lebensborn. Er kannte Himmler persönlich und war zeitweise dessen Hausarzt. Seit 1937 arbeitete er hauptamtlich für den Verein; später wurde er ärztlicher Leiter sämtlicher Lebensbornheime.
Ebner verkörperte damit die medizinische Seite der nationalsozialistischen Rassenpolitik. Seine Aufgabe bestand keineswegs nur in Geburtshilfe und Gesundheitsfürsorge. Medizinische Untersuchung, „Erbgesundheit“, rassistische Auswahl und organisatorische Kontrolle waren im Lebensborn nicht voneinander zu trennen.
Auch Ebner wurde im RuSHA-Prozess angeklagt. Wie Sollmann wurde er jedoch nicht wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, sondern lediglich wegen seiner SS-Mitgliedschaft. Die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten galt als verbüßt.
Nach seiner Freilassung konnte Ebner erneut als Arzt tätig werden, zunächst in Kirchseeon, später in Wolfratshausen. Er starb 1974.
Auch dies gehört zur Nachgeschichte des Lebensborn: Einer seiner führenden medizinischen Funktionäre konnte nach einer kurzen Phase der Internierung in die ärztliche Berufswelt der Bundesrepublik zurückkehren.
Günther Tesch
Der Jurist Günther Tesch leitete die Rechtsabteilung des Lebensborn und war zeitweise Sollmanns Stellvertreter. Gerade seine Tätigkeit macht deutlich, dass Zwangsgermanisierung nicht nur aus Gewaltakten bestand, sondern ebenso aus Aktenvermerken, Vormundschaftsentscheidungen, Personenstandsrecht und Namensänderungen.
Tesch war unter anderem mit rechtlichen Fragen bei der Eingliederung „eindeutschungsfähiger“ Kinder befasst. Das eigene „Standesamt L“ des Lebensborn spielte dabei eine wichtige Rolle. Neue Namen und veränderte Personaldaten konnten die ursprüngliche Identität eines Kindes langfristig verschleiern.
1945 geriet Tesch in alliierte Gefangenschaft. Im RuSHA-Prozess wurde auch er in den Hauptanklagepunkten freigesprochen und lediglich wegen seiner Zugehörigkeit zur SS verurteilt. Die Untersuchungshaft von knapp drei Jahren wurde als Strafe angerechnet, sodass er 1948 freikam.
Später arbeitete Günther Tesch als Rechtsanwalt in Dortmund. Er starb 1989.
Inge Viermetz
Eine besondere Stellung nahm Inge Viermetz ein. Sie begann beim Lebensborn als Stenotypistin, stieg jedoch rasch auf und übernahm unter anderem Aufgaben in der Stellenvermittlung, der Pflege- und Adoptionsvermittlung sowie der Heimaufnahme. Später fungierte sie als Sonderbeauftragte.
Viermetz war unmittelbar an „Eindeutschungsaktionen“ beteiligt. Unter anderem wirkte sie an der Überführung polnischer Kinder aus dem Warthegau in das Reich mit. Später war sie für Lebensborn-Aktivitäten in Belgien und Nordfrankreich zuständig. 1943 wurde sie wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten entlassen.
Im RuSHA-Prozess war Viermetz die einzige angeklagte Frau aus dem Führungskreis des Lebensborn. Ihre Verteidigung präsentierte sie als im Wesentlichen untergeordnete Angestellte, die aus Fürsorge für Frauen und Kinder gehandelt habe. Das Gericht sprach sie 1948 mangels ausreichender Beweise frei.
1950 wurde auch ihr Fall im Rahmen der Entnazifizierung behandelt. Über ihre spätere berufliche Tätigkeit ist vergleichsweise wenig bekannt. Inge Viermetz starb 1997 in Vaterstetten.
Ihre Geschichte zeigt zugleich ein Problem der Täterforschung: Die Tatsache, dass jemand fürsorgliche Handlungen gegenüber einzelnen Menschen vollzog, schließt die Beteiligung an einem verbrecherischen System keineswegs aus. Gerade die Lebensborn-Bürokratie lebte von solchen Widersprüchen.
Der RuSHA-Prozess und eine folgenschwere Fehlbewertung
Der wichtigste juristische Versuch, die Rolle des Lebensborn aufzuarbeiten, fand 1947 und 1948 im achten Nürnberger Nachfolgeprozess statt. Angeklagt waren vierzehn Funktionäre verschiedener SS-Dienststellen, darunter Max Sollmann, Gregor Ebner, Günther Tesch und Inge Viermetz.
Die Anklage erkannte durchaus den größeren Zusammenhang von Bevölkerungsverschiebung, „Germanisierung“ und rassistischer Neuordnung Europas. Sie warf verschiedenen beteiligten Institutionen vor, gemeinsam an einem Programm gearbeitet zu haben, das eroberte Nationen schwächen und Deutschland territorial wie biologisch stärken sollte.
Bei der konkreten Bewertung des Lebensborn kam das Tribunal jedoch zu einem aus heutiger Sicht problematischen Ergebnis.
Die Richter unterschieden stark zwischen der ursprünglichen Entführung der Kinder und ihrer späteren Aufnahme in Lebensborn-Einrichtungen. Weil die eigentliche Wegnahme vielfach durch andere Dienststellen erfolgt war, betrachtete das Gericht den Lebensborn überwiegend als eine Einrichtung, die bereits überstellte Kinder betreut habe.
Diese juristische Betrachtung verengte den Blick auf die unmittelbare Tathandlung.
Die moderne Forschung betrachtet dagegen das gesamte Verfahren: Auswahl, Transport, Aufnahme, Umbenennung, Veränderung von Personenstandsdaten, Unterbringung, Vermittlung und dauerhafte Trennung von der Herkunftsfamilie waren Bestandteile eines einheitlichen Germanisierungsprozesses.
Der Lebensborn war deshalb nicht bloß ein Heimträger, der zufällig geraubte Kinder erhielt. Er stellte Infrastruktur bereit, ohne die ein Teil der dauerhaften Zwangsgermanisierung kaum hätte funktionieren können.
Das Bundesarchiv spricht heute ausdrücklich davon, dass das Nürnberger Gericht die Rolle des Lebensborn bei der Verschleppung osteuropäischer Kinder und bei weiteren Verbrechen verkannte.
Dieses Urteil hatte erhebliche Folgen für die öffentliche Erinnerung. Die ehemaligen Lebensborn-Funktionäre konnten sich jahrzehntelang darauf berufen, ein alliiertes Gericht habe ihre Organisation im Wesentlichen als Wohlfahrtseinrichtung anerkannt.
So entstand nach 1945 eine eigentümliche Konstellation: In der Populärkultur wurde der Lebensborn zum dämonischen „Zuchtbordell“ überzeichnet, während seine reale Beteiligung an der rassistischen Bevölkerungspolitik und Zwangsgermanisierung gleichzeitig juristisch unterschätzt wurde.
Beides verfehlte die historische Wirklichkeit.
Was aus den Kindern wurde
Das Ende des Krieges beendete die Institution Lebensborn, nicht jedoch ihre Folgen.
Im Mai 1945 fanden alliierte Soldaten in den Heimen Mütter, Säuglinge und Kinder vor, deren Identität teilweise nur schwer festzustellen war. In Steinhöring befanden sich bei Kriegsende beispielsweise noch mehr als 160 Kinder. Einige konnten Angehörigen übergeben werden, andere kamen in Kinderheime.
Bei den zwangsgermanisierten Kindern war die Situation ungleich komplizierter.
Viele besaßen deutsche Namen und veränderte Papiere. Einige waren zu jung, um ihren ursprünglichen Namen oder Heimatort zu kennen. Pflege- und Adoptiveltern wussten nicht immer, woher das Kind tatsächlich stammte; in anderen Fällen wollten sie es nach Jahren des Zusammenlebens nicht herausgeben.
Alliierte Suchdienste versuchten, die Herkunft der Kinder zu rekonstruieren. Der spätere International Tracing Service in Bad Arolsen spielte dabei eine zentrale Rolle. Trotzdem konnten zahlreiche Schicksale nicht vollständig geklärt werden. Akten waren vernichtet worden, personenbezogene Daten verändert oder bewusst verschleiert.
Für die Betroffenen konnte daraus ein lebenslanges Identitätsproblem entstehen.
Wer waren die leiblichen Eltern?
Warum war man nach Deutschland gelangt?
War der deutsche Name der eigene Name?
War die Frau, die man für die Mutter hielt, tatsächlich die Mutter?
Lebte irgendwo noch eine Familie, die jahrzehntelang nach einem verschwundenen Kind gesucht hatte?
Diese Fragen begleiten einzelne Betroffene bis heute.
Auch die in Lebensbornheimen geborenen deutschen und norwegischen Kinder erlebten häufig Schweigen. Uneheliche Geburt, die SS-Vergangenheit eines Vaters oder die Beziehung einer Mutter zu einem deutschen Besatzungssoldaten wurden in vielen Familien tabuisiert.
Der Lebensborn produzierte damit nicht nur Dokumente, Kinderheime und Vormundschaftsakten. Er produzierte biographische Leerstellen.
Vom Schweigen zum Mythos
Nach 1945 entwickelte sich die Erinnerung an den Lebensborn in mehreren Phasen.
Zunächst dominierten Sensationsgeschichten. Die vermeintlichen „Zuchtanstalten“ eigneten sich hervorragend für eine Öffentlichkeit, die das „Dritte Reich“ häufig über dämonische Exzesse erklärte. Das Bild von blonden SS-Männern und ebenso blonden Frauen, die in geheimen Heimen eine Herrenrasse zeugen sollten, war spektakulär, leicht verständlich und verkäuflich.
Es hatte jedoch einen gefährlichen Nebeneffekt: Der Nationalsozialismus erschien dadurch irrationaler und exotischer, als er tatsächlich gewesen war.
Die wirkliche Geschichte des Lebensborn war weniger grotesk und gerade deshalb beunruhigender.
Da saßen Kaufleute, Ärzte, Juristen, Verwaltungsangestellte und Krankenschwestern.
Sie führten Karteien.
Sie prüften Abstammungsnachweise.
Sie schrieben Briefe.
Sie stellten Anträge.
Sie organisierten Transporte.
Sie änderten Namen.
Sie vermittelten Kinder.
Sie stellten Rechnungen aus.
Der Lebensborn gehörte damit zu jener Seite des nationalsozialistischen Verbrechens, die Hannah Arendts berühmte Formel von der Banalität des Bösen zumindest strukturell verständlich macht: Die rassistische Utopie wurde nicht allein von fanatischen Rednern getragen, sondern von Menschen, die sie in Verwaltungsabläufe übersetzten.
Die Forschung begann erst vergleichsweise spät, dieses institutionelle Geflecht systematisch zu untersuchen. Georg Lilienthals grundlegende Arbeiten, später die Studien von Isabel Heinemann, Volker Koop, Thomas Bryant, Dorothee Schmitz-Köster und anderen haben das Bild erheblich differenziert. Heute stehen zudem umfangreiche Bestände des Bundesarchivs und der Arolsen Archives zur Verfügung.
Mythos und Wirklichkeit
Am Ende lohnt es sich, einige der zentralen Vorstellungen noch einmal gegeneinander zu stellen.
Der Lebensborn war keine systematische Paarungsanstalt, in der SS-Männer und ausgewählte Frauen zur Zeugung zusammengeführt wurden.
Aber er war sehr wohl ein Instrument zur Förderung der Fortpflanzung einer rassistisch definierten Bevölkerung.
Er war kein SS-Bordell.
Aber er stellte traditionelle Sexualmoral zurück, wenn uneheliche Schwangerschaften den biologischen Zielen der SS entsprachen.
Er nahm nicht ausschließlich ledige Frauen auf.
Auch verheiratete Frauen, insbesondere aus dem Umfeld von SS und Polizei, entbanden dort.
Die dort geborenen Kinder wurden nicht grundsätzlich ihren Müttern weggenommen.
Viele blieben bei ihren Müttern; Adoption war keineswegs der Regelfall.
Nicht jedes sogenannte Lebensbornkind war ein geraubtes Kind.
Doch der Lebensborn beteiligte sich während des Krieges tatsächlich an der administrativen Zwangsgermanisierung verschleppter Kinder.
Er war keine allmächtige Zentrale, die sämtliche Kinderverschleppungen im besetzten Europa eigenständig organisierte.
Aber er war ein wichtiger Teil jenes institutionellen Netzwerkes, das geraubte Kinder ihrer Herkunft entfremdete und in deutsche Familien eingliederte.
Und schließlich war der Lebensborn keine gewöhnliche karitative Einrichtung.
Die Hilfe, die er leistete, war grundsätzlich an eine rassistische Wertentscheidung gebunden.
Schluss: Die Utopie vom verfügbaren Menschen
Vielleicht besteht die wichtigste historische Erkenntnis aus der Geschichte des Lebensborn darin, dass sie weit über ein Kapitel der SS-Geschichte hinausweist.
Im Zentrum steht die Vorstellung vom verfügbaren Menschen.
Das nationalsozialistische Regime beanspruchte nicht nur politische Herrschaft über seine Bürger. Es beanspruchte eine Art Eigentumsrecht über deren biologische Zukunft. Der Staat entschied, welche Verbindung erwünscht war, welche Ehe verhindert werden sollte, welche Schwangerschaft als wertvoll galt, wer sterilisiert werden durfte, welches Kind zur „Volksgemeinschaft“ gehören sollte und welchem Menschen diese Zugehörigkeit grundsätzlich verweigert wurde.
Der Lebensborn repräsentierte die scheinbar lebensfreundliche Seite dieser Politik.
Hier wurden keine Verbrennungsöfen errichtet. Hier standen Kinderbettchen.
Hier wurden keine Häftlingsnummern auf Arme tätowiert. Hier wurden Säuglinge gepflegt.
Hier wurde nicht von Vernichtung gesprochen, sondern von Mutterschaft, Gesundheit, Familie und Zukunft.
Und doch gehörten beide Seiten zur gleichen Weltanschauung.
Denn die Fürsorge des Lebensborn beruhte auf derselben Grundannahme wie Zwangssterilisation, „Euthanasie“, Rassengesetzgebung und schließlich Völkermord: dass Menschen von unterschiedlichem biologischem Wert seien und der Staat das Recht besitze, entsprechend über sie zu verfügen.
Gerade deshalb ist es problematisch, die Geschichte des Lebensborn auf bizarre Geschichten über SS-„Zuchtfarmen“ zu reduzieren.
Die Wahrheit ist weniger sensationell.
Sie ist bürokratischer.
Sie ist moderner.
Und sie ist, gerade deshalb, erschreckender.
Der Lebensborn war kein phantastisches Laboratorium verrückter Menschenzüchter. Er war eine professionell organisierte Einrichtung innerhalb eines Staates, der Schwangerschaft, Geburt, Familie und Kindheit zu Instrumenten einer rassistischen Utopie machte.
Dass diese Utopie schließlich auch zum Raub von Kindern führte, war keine Abweichung vom ursprünglichen Gedanken.
Es war dessen Konsequenz.
Literatur und Quellen
Baumann, Angelika/Heusler, Andreas (Hg.): Kinder für den „Führer“. Der Lebensborn in München, München 2013.
Berkers, Angeniet: Lebensborn – Birth Politics in the Third Reich, Breda 2024.
Bryant, Thomas: Himmlers Kinder. Zur Geschichte der SS-Organisation „Lebensborn e. V.“ 1935–1945, Wiesbaden 2011.
Ericsson, Kjersti/Simonsen, Eva (Hg.): Children of World War II. The Hidden Enemy Legacy, Oxford/New York 2005.
Heidenreich, Gisela: Das endlose Jahr. Die langsame Entdeckung der eigenen Biographie – ein Lebensborn-Schicksal, München 2002.
Heinemann, Isabel: „Rasse, Siedlung, deutsches Blut“. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas, Göttingen 2003.
Koop, Volker: „Dem Führer ein Kind schenken“. Die SS-Organisation Lebensborn e. V., Köln/Weimar/Wien 2007.
Lilienthal, Georg: Der „Lebensborn e. V.“. Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, erweiterte Neuausgabe, Frankfurt am Main 2003.
Schmitz-Köster, Dorothee: „Deutsche Mutter, bist du bereit …“. Der Lebensborn und seine Kinder, Berlin 2010.
Schmitz-Köster, Dorothee: Lebenslang Lebensborn. Die Wunschkinder der SS und was aus ihnen wurde, München 2012.
Steidler, Frank W.: „Lebensborn e. V. der SS. Vom Gerücht zur Legende“, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse/Rainer Zitelmann (Hg.): Die Schatten der Vergangenheit. Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 1990, S. 291–318.
Ziegler, Herbert: „Fight against the Empty Cradle. Nazi Pronatal Policies and the SS-Führerkorps“, in: Historical Social Research/Historische Sozialforschung 11 (1986), H. 2, S. 25–40.
Bundesarchiv: Bestände NS 19, NS 48 und NS 2 zum Verein „Lebensborn e. V.“, zum Persönlichen Stab Reichsführer-SS und zum Rasse- und Siedlungshauptamt der SS.
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution: Bestand „Lebensborn e. V.“ und Unterlagen zur Identifizierung und Rückführung zwangsgermanisierter Kinder.
United States Military Tribunal, Nuremberg: United States of America v. Ulrich Greifelt et al. („RuSHA Case“), 1947–1948, in: Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10, Vol. IV–V, Washington, D.C. 1950.