Schlägt man ein beliebiges Konversations-Lexikon auf, so findet man unter dem Schlagwort Hus, Jan folgenden Eintrag: Hus, Jan (Johannes Huß), * um 1369, + 1415, tschech. Reformator; verbreitete die Lehren John Wycliffs, kämpfte für kirchl. Verselbstständigung der Tschechen; auf dem Konzil in Konstanz verurteilt und verbrannt. (1)
Leider war die ganze Geschichte nicht so einfach, jedenfalls nicht für Hus. Jan Hus wurde 1369 oder 1370 in Husinec bei Prachatic in Südböhmen geboren. Seine Eltern waren einfache Leute, hatten zahlreiche Kinder, und so kam es, daß Jan bald das Elternhaus verließ und siech als hungernder Scholar, wie es im Volksmund hieß, durchschlug. Im Gegensatz zu seinen „Berufskollegen“ war sein Fleiß bald bekannt und auch sein sittlicher Lebenswandel tadellos. Obwohl er zu Anfang den geistlichen Stand nur als Einnahmequelle sah vernachlässigte er seine Pflichten nicht und betrieb diese mit rechtem Eifer, so machte er noch anläßlich des Jubiläums von 1393 zur Gewinnung des Ablasses andächtig die vorgeschriebenen Kirchenbesuche, beichtete und opferte seine letzten 4 Groschen, so daß er sich eine Zeit lang mit trockenem Brode begnügen mußte. In demselben Jahre erlangte er an der Prager Artistenfacultät den Grad eines Baccalareus und 1396 den eines Magisters der freien Künste; innerhalb der theologischen Facultät wurde er, wie manche seiner Genossen, z. B. Jacobellus von Mies, nur Baccalareus formatus, und auch dieses wohl erst nach 1396. Die Priesterweihe empfing er kaum vor 1400. Nach Erlangung der akademischen Grade widmete sich Hus alsbald der Lehrtätigkeit an der Universität und wurde daselbst 1401 zum Decan der Artistenfacultät, für das Semester von Galli 1402 bis Georgi 1403 aber zum Rector gewählt. (2)
In ganz Böhmen gab es zu dieser Zeit politische Spannungen zwischen der tschechisch-slavischen Bevölkerung und den Deutschen. Die Deutschen wurden vor allem zur Zeit der Premyslidenfürsten ins Land geholt und durch zahlreiche Privilegien begünstigt. Sie bildeten zwar im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung nur eine Minderheit, hatten allerdings einen enormen politischen und wirtschaftlichen Einfluß und vor allem in den von ihnen gegründeten Städten, darunter auch die Hauptstadt Prag, hatten sie ein großes Übergewicht in Handel, Kunst, Schule und Rechtspflege. Auch der niedere und höhere Adel orientierte sich an den Deutschen, baute seine Burgen nach ihrer Art und auch am Hofe König Wenzel IV. hatten sie einen bedeutenden Stand. Ihr größtes Machtpotential, welches sie auch weidlich ausnutzten, lag im Klerus, wo die Deutschen sämtliche Schlüsselpositionen besetzten. Deutsche Priester und Mönche hatten ja den wesentlichsten Antheil an der Christianisirung des Landes und an der Erziehung des Volkes gehabt, Deutsche bevölkerten fortwährend vorzugsweise die Klöster und waren im Besitze der meisten Stiftungen und Pfründe. Bei der karolinischen Universität aber hatten bei der hier bestehenden Eintheilung nach vier Nationen die fremdländischen Deutschen, indem sie die sächsische und bayerische Nation ganz und die polnische zum größeren Theile bildeten, mit ihren drei Stimmen gegenüber der einen Stimme der böhmischen Nation es in der Hand, bei allen Wahlen für Pfründen, Stiftungen und Aemter den Aufschlag für deutsche Candidaten zu geben. (2)
Während des 14. Jahrhunderts erwachte allerdings das tschechisch-slavische Selbstbewußtsein wieder. Dies lag vor allem an der Tätigkeit zahlreicher tschechischer Volksschriftsteller, aber auch an der veränderten Politik der neuen Herrscher aus der luxemburgischen Linie.
Hus vertrat als Tscheche natürlich die tschechischen Interessen, auch was die Karlsuniversität betraf. Ihn faszinierte vor allem die Lehren des Magisters John Wicliff (s. d.), dessen Schriften durch die engen Beziehungen zwischen Prag und Oxford auch in Böhmen kursierten. Er las nicht nur selbst dessen Schriften, soweit sie ihm zugänglich wurden, sondern empfahl und verbreitete sie auch weiter; nach ihnen oder über sie hielt er, wie nach einer von ihm 1398 eigenhändig gefertigten Abschrift fünf philosophischer Tractate Wiclifs geschlossen zu werden pflegt, auch seine ersten Vorlesungen an der Universität; von Wiclif entlehnte er alles, was man auch noch in seinen später verfaßten Schriften an Bibelkenntnis, patristischer Belesenheit und dialektischer Kunst Rühmenswerthes gefunden hat; auf seinen Schultern stieg er zum Ansehen eines Gelehrten und Patrioten von mehr als gewöhnlicher Bedeutung. (2)
Jan Hus erhielt im März 1402 ein weiteres öffentliches Amt, als Prediger in der Bethlehemskapelle in der Altstadt Prags. Diese Kapelle wurde von zwei böhmischen Nationalisten im Jahre 1391 Zu ehren der heiligen unschuldigen Martyrer in Bethlehem gegründet worden und mit Stiftungen versehen worden. Bedingung war lediglich, daß die Predigten in tschechischer Volkssprache abgehalten wurden. Dadurch wurde die Bethlehemskapelle zu einem Zentrum der nationalen Bewegung in Prag. Hus trat hier mit Enthusiasmus sein neues Amt an, da er sich ja voll und ganz hinter die tschechisch-slavische Sache stellte. Bald hatte er seine eigene große „Fangemeinde“, er war ein Meister der Sprache und des Vortrags. Darüber hinaus prädestinierte ihn sein akademisches Amt, sein priesterlicher Wandel und seine Genügsamkeit zum Sittenprediger. Es war keine Seltenheit, daß bis zu 3000 Menschen seinen Predigten lauschten. Obwohl Hus gegen die Frauen als pix diaboli keinerlei Nachsicht kannte gehörten auch zahlreiche Frauen von Stand und sogar Hofdamen zu seiner Gemeinde.
Hus wurde auch von dem 1403 ernannten Prager Erzbischof Zbynek damit beauftragt, ihm immer dann zu berichten, wenn er Verstöße gegen die klerikale Disziplin beobachten würde. So kam Hus auch in die Commission, welche die angeblich durch eine ‚blutende Hostie‘ zu Wilsnack im Brandenburgischen, wohn seit längerer Zeit auch zahllose Böhmen wallfarhten, gewirkten Wunder untersuchen lassen sollte. Es mag sein, daß die trügerische Behauptungen von Wunderheilungen ergab; die Schrift jedoch, welche Hus darüber verfaßte (De omi sanguine Christi glorificato), zeigte unrichtige theologische Voraussetzungen. Dennoch belobte sie der Erzbischof und verbot auf der Junisynode 1405 das weitere Wallfahren nach Wilsnack unter Strafe des Bannes. (2)
Auch wurde Jan Hus neben Stanislaus von Znaim die besondere Ehre zuteil auf der vom Erzbischof zweimal im Jahr einberufenen Synode zu predigen. 1406 allerdings erließ Zbynek auf drängen des apostolischen Stuhles hin eine Verfügung gegen die Wiclifsche Lehre und dessen Auffassungen zum Abendmahl. Weiters verbot der Bischof, daß zukünftig von der Kanzel herab nicht mehr indiskrete Reden über den Klerus verbreitet werden sollen, wie dies bisher ut praesumitur, ex Wikleph opinionibus geschehen sei.
Obwohl man dachte, damit dem Wiclifismus einen Riegel vorgeschoben zu haben wurde die Kühnheit und die Sicherheit mit der die Wiclifisten in der Öffentlichkeit agierten größer. So gedieh die „Wiclisie“ immer weiter und faßte auch Fuß in Mähren bis Papst Gregor XII. ein Schreiben an Zybnek richtete, indem diese Zustände angeprangert wurden. Dieses Schreiben wurde auch dem König Wenzel zur Kenntnis gebracht, welcher deshalb auf genaueste Untersuchung dieser Anschuldigungen pochte.
Dieser Streit wurde aber auch in die Prager Universität hinein getragen. Hus stand natürlich auf der Seite der tschechischen Nationalisten, die eine Umverteilung der zur Wahl des Rektors nötigen Stimmen forderte, die natürlich von den deutschen Vertretern aufs strengste Abgelehnt wurde. König Wenzel IV. wurde dieser Streit zu Gehör gebracht und er geriet dadurch so sehr in Rage, daß er Hus und Hieronymus von Prag vorwarf, sie würden lediglich Unruhe stiften und wenn es der Papst nicht täte, würde er ihren Scheiterhaufen sogar persönlich anzünden. Bald wurde er durch seine Günstlinge wieder umgestimmt und verordnete nun mittels Decret vom 18. Januar 1409, daß fortan die böhmische Nation an der Universität bei allen Wahlen und Acten drei Stimmen haben solle, wonach den anderen drei Nationen nur eine Stimme blieb. Die Deutschen erhoben Gegenvorstellungen und verpflichteten sich, falls dieselben nicht beachtet würden, Prag für immer zu verlassen; und als es Ende April zur Rectorswahl kam, verhinderten sie durch ihre Weigerung, nach der neuen Ordnung zu wählen, deren Zustandekommen. Da erschien am 9. Mai vor der zur Versammlung berufenen Universität ein königlicher Commissar, nahm dem alten Rector Henning von Baltenhagen Siegel, Matrikel und Rectoratsinsignien ab und verlas ein Decret, womit zum Rector ein königlicher Kaplan und Küchenschreiber ernannt wurde. Nach Christi Himmelfahrt verließen darauf die deutschen Magister, Baccalare und Studenten in einer Anzahl, welche in den ältesten Quellen auf 5000 bis 20000 angegeben wird, die Stadt und zogen zumeist nach Leipzig, wo jetzt eine neue Universität entstand, oder nach Erfurt, Krakau u. s. w.. (2)
Während das konservative und deutschfreundliche Prag den Weggang bedauerte und einen Niedergang ihrer Stadt befürchtete, jubilierte Hus auf seiner Kanzel in der Bethlehemskapelle und feierte die „Befreiung“ von der Fremdherrschaft und die Wiedergeburt der sacrosancta natio bohemica.
Es war daraufhin kein Wunder daß der Rector des Wintersemesters an der Prager Universität Jan Hus hieß. Magister Johann Eilä bezeichnete ihn als Magister in Israel, der Israel regiert, ein zweiter Nicodemus, demüthig und sanft, – ein Mittler zwischen Gott und seinem auserwählten Volke.
Auf anderem Gebiete verliefen die Dinge allerdings nicht so günstig für Hus, denn der Erzbischof von Prag verlangte von ihm eine Rechtfertigung für die schon früher erhobenen Vorwürfe der Wiclisie. Hus antwortete auch, allerdings auf eine Art und Weise, die den Erzbischof nicht befriedigte und so entsandt er eine Abordnung zu Papst Alexander V., um ihn davon in Kenntnis zu setzen, daß in Böhmen und Mähren noch immer der Wiclifsche Irrtum am Leben sei. Der Papst antwortete darauf mit einer Bulle, in der eine Kommission gefordert wurde, die dies Untersuchen sollte. Diese wurde auch bald eingesetzt und auf der Junisynode 1410 wurde ihr Ergebnis veröffentlicht. Es sollten alle Schriften Wiclifs verbrannt werden. Gegen diese Anordnung stellte sich Hus natürlich und konnte erreichen, daß König Wenzel IV. einen gewissen Aufschub beim Erzbischof erreichen konnte.
Der Prager Erzbischof gewährte diesen Aufschub auch, nutzte die Zeit allerdings, dem neuen Papst Johannes XXIII. eine Beschwerde gegen Hus zu senden. Am 16. Juli machte der Erzbischof allerdings ernst und verbrannte im Hof seines Palais an die 200 Codices der 17 verschiedenen Schriften Wiclifs. Er ließ es sich natürlich nicht nehmen und entzündete den Scheiterhaufen persönlich.
Mittlerweile hatte auch der Kardinal Otto Colonna die Beschwerde über Hus erhalten und orderte ihn nach Rom, um sich vor dem Papst persönlich zu Verantworten. Der Tscheche weigerte sich natürlich und machte die Sache in ganz Prag und in großen Teilen Böhmens publik. Sogar König Wenzel IV. und Königin Sophie wandten sich an den Papst, um für Hus zu sprechen.
Das alles nutzte aber nicht viel. Im Februar 1411 exkommunizierte Kardinal Colonna Hus, da er die Frist hatte verstreichen lassen. Der Prager Erzbischof Zybnek ließ dies am 15. März in ganz Prag verlautbaren, wobei sich lediglich zwei Priester weigerten. Dies führte zu einem heftigen Streit zwischen König und Erzbischof, der erst durch eine Schiedskommission geschlichtet werden konnte.
Um diese Zeit schuf er sich auch einen neuen Gegner, der ihm nochmals in Konstanz heftig zusetzte, in der Person Johannes Stokes‘, ein Licentiaten der Rechte von Cambridge. Dieser kam auf der Durchreise nach Prag, wurde von den Wiclisten theilnahmsvoll begrüßt, erregte aber sogleich ihr Mißfallen durch die Aeußerung, wer die Schriften Wiclifs studire, der müsse, sei er auch noch so glaubensfest, mit der Zeit in Häresie gerathen. Hus fand hierin nicht eine Warnung für sich, sonder eine Beleidigung Böhmens und Oxfords und forderte Stokes zu einer Disputation, damit er beweise oder widerrufe. Stokes weigerte sich, in Prag zu disputieren, und erklärte neuerdings, Wiclif gelte in England als Ketzer und sei auch als solcher verurtheilt worden. Darauf hielt Hus die Disputation ohne Stokes und sprach dabei seine Ueberzeugung aus, daß Wiclif kein Ketzer, sonder einer aus den zur Seligkeit Prädestinirten sei. (2)
Aber auch in Böhmen selbst schuf er sich Widersacher. Je verbissener Hus für Wiclif predigte und seine Argumente ausbreitete, bezeichnete Stephan von Palec Wiclif als gefährlichsten aller Ketzer, weil bei ihm Alles so mit Bibelstellen verschanzt sei, daß Talent, und Schulbildung dazu gehöre, um seine Irrthümer als solche zu erkennen. (2)
Zu dieser Zeit geschah es auch, daß der Papst Michael von Deutschbrod, der den Beinamen de causis führte, nach Prag entsandte, um das bisher vernachlässigte Verfahren gegen Jan Hus zu beschleunigen. Michael war früher selbst Pfarrer in Prag gewesen, war allerdings bei König Wenzel IV. in Ungnade gefallen und mußte so an den päpstlichen Hof gehen. Dort war er Procurator in causis (fidei), was seinen Beinamen erklärt.
In Folge seines Auftretens wurde das bisher ziemlich lässig betriebene Verfahren gegen Hus beschleunigt, dessen Procuratoren selbst gemaßregelt und aus Rom entfernt, und sodann noch im Juli durch den Cardinal von St. Angelo eine Verschärfung des von Cardinal Colonna über Hus ausgesprochenen Bannes erlassen. Der Gebannte sollte jetzt von allen Gläubigen gemieden werden, und bei fortgesetzter Verstocktheit sollte eine neue Aggravation eintreten und der Ort seines Aufenthaltes mit dem Interdicte belegt sein. (2)
Die Lage spitzte sich durch Demonstrationen gegen den Ablaßhandel enorm zu und die Antwort aus Rom bestand wieder aus einer päpstlichen Bulle, in der angeordnet wurde, daß Jan Hus festgenommen und dem Erzbischof oder anderen Richtern zugeführt werden sollte. Die Bethlehemskapelle solle „als Zentrum der Häresie“ dem Erdboden gleich gemacht werden und alle Mitstreiter von Hus wurden ebenfalls mit dem Bann belegt und sollten, so sie ihrem Irrglauben nicht abgeschworen hätten sich in Rom verantworten.
Hus verteidigte sich gegen die neuerlichen Anwürfe und verfaßte einen Brief an Jesus Christus selbst, worin er die Gründe ausführte, weshalb er nicht vor dem Papst erscheinen könne.
Trotz Exkommunikation und Verbot des Papstes predigte Jan Hus weiterhin Sonntag für Sonntag in der Bethlehemskapelle zu Prag. Sogar die Königin mit ihrem Staat besuchte seine Messen und auch der König hielt zu ihm und dachte anscheinend gar nicht daran, das päpstliche Urteil zu vollstrecken. Dies brachte die deutsche Bevölkerung Prags derart in Rage, daß sie mehrfach versuchte, sich des Gotteshauses und der Person Jan Hus mit Gewalt zu bemächtigen.
Aufgrund dieser eminenten Zuspitzung der Ereignis drängten alle Freunde Hus dazu Prag zu verlassen und als auch der König diesen Wunsch äußerte ging er 1412 nach Südböhmen auf die Veste Kozihradek bei Austi an der Luznic.
Hus war allerdings nicht untätig, sondern ermutigte seine Prager Mitstreiter mit zahlreichen Briefen, ihrer Sache treu zu bleiben. Dies genügte ihm aber bald nicht mehr und er erschien immer wieder in Prag. Wurde dies bekannt, wurde der Gottesdienst sofort eingestellt. Besonders lang weilte er in Prag nach dem Schlusse der Februarsynode. Die Polemik, welche sich an dieselbe knüpfte, führte ihn darauf zur Abfassung seiner Hauptschrift, des Tractates De ecclesia, den er auf Kozihradek ausarbeitete und dann in Prag verbreiten ließ. (2)
Das Volk strömte zu ihm und er predigte bald auf Kozihradek, bald auf anderen Burgen in der Umgebung, sogar auf freiem Feld, wobei er sich auf Christus selbst berief. Nachdem der Burgherr auf Kozihradek verstorben war zog er auf die Burg Krakowec nahe Prag.
Während seiner Abwesenheit aus Prag gestaltete der König den Rat der Stadt so um, daß die Deutschen nicht mehr wie bisher die Mehrheit hatten, sondern nur noch maximal die Hälfte aller Sitze besetzen konnten. Der Zybnek nachgefolgte Erzbischof Konrad nahm vielfach Rücksicht auf die Einstellung des Königs und machte sich seine jeweilige Meinung zu eigen. Dies alles schuf eine Pro-Hus-Atmosphäre in Prag, die es dem Magister möglich machtegegen Ende April 1414 mehrere Wochen in der Hauptstadt zu leben und dort ein ganzes Buch „De sex erroribus“ zu schreiben, welches die Thesen Wiclifs verteidigte. Er ließ dieses Werk auch an den Wänden der Bethlehemskapelle anschlagen, ohne daß der Gottesdienst in Prag eingestellt wurde, was allerdings der päpstlichen Weisung entsprochen hätte.
Auf der anderen Seite wurde durch den immer weiter dringenden Ruf von den Vorgängen in Böhmen auch von Paris aus dem Streite ein Kämpfer zugeführt in der Person Johannes von Gerson. (2) Dieser mahnte beim Prager Erzbischof die Gefährlichkeit der Wiclifschen Thesen nochmals an und empfahl diese Häresien mittels des „weltlichen Armes und des Feuers“ zu beenden.
Die lange Dauer und die immer steigende Ausdehnung der Unordnung in Böhmen wurde nun auch zum Anlasse, daß deren Beseitigung unter die Hauptaufgabe des allgemeinen Concils mit aufgenommen wurde, welches am 1. November 1414 in Konstanz zusammentreten sollte. Es nahm sich besonders König Sigismund an dem als Erben Böhmens alles an der Herstellung der Ordnung daselbst und an der Befreiung des Landes von dem Verrufe der Ketzerei gelegen sein mußte. (2)
Er wollte nun, daß sich Hus wenn er schon nicht zum Papst gehen wollte, sich wenigstens auf dem Konzil verantworten solle. Durch seine Hofleute Wenzel von Dubna und Johann von Chlum ließ er dem Magister Hus freies Geleit anbieten. Worauf sich dieses frei Geleit nun letztendlich bezog ist nicht bekannt! Wir wissen nicht, ob es sich nur auf den Hinweg nach Konstanz bezog, oder auf dem gesamten Aufenthalt dort oder vielleicht sogar zusätzlich mit dem Rückweg nach Prag verbunden war.
Da Hus und seine Mitstreiter ja ein solches Konzil verlangt hatten konnte er sich dieser Aufforderung auch nicht entziehen und er erklärte Sigismund, daß er mit freiem Geleit nach Konstanz ziehen wolle.
In Prag erließ er vorerst durch Maueranschläge eine allgemeine Aufforderung, jeder der ihn einer Verstocktheit in Irrthümern beschuldigen wolle, solle sich zur Erbringung der Beweise unter poena talionis verbindlich machen; er wolle vor dem Erzbischofe und den Prälaten wie vor dem Papste und vor dem Concil über seinen Glauben Rede stehen. Da auf diesen Aufruf hin sich niemand meldete, ließ er einen anderen folgen, in welchem er dem König und dem Hof um Zeugniß anrief, daß er sich zur Verantwortung angeboten, daß jedoch niemand darauf eingegangen sei. (2)
Hus ahnte aber, daß die Reise nicht so ganz ungefährlich war, denn am Vorabend seiner Abreise überreichte er seinem Schüler Martin sein versiegeltes Testament mit der Anweisung, selbiges nach der Kunde seines Todes zu öffnen. Am 11. Oktober zog er dann mit großem Gefolge von der Burg Krakowec aus nach Konstanz. Da der Geleitbrief des deutschen Königs Sigismund noch nicht eingetroffen war, schickte König Wenzel drei Ritter zur Sicherung mit. Es handelte sich um Wenzel von Duba, Johann von Chlum und Heinrich von Chlum auf Lacembok. Der ganze Zug kam am 3. November in Konstanz an und zwei Tage später traf auch der Geleitbrief des Königs ein.
Magister Hus konnte sich in der Stadt frei bewegen, nur das abhalten des Gottesdienstes wurde ihm zwar nicht direkt verboten, aber man legte ihm nahe, dieses nicht zu tun. Zahlreiche Feinde trafen in Konstanz ein, darunter auch Bischof Johann von Leitomichl, Michael de causis und Stephan von Palec.
Gerade dieser Stephan von Palec verstand es, im Konzil gegen Hus zu intrigieren und da Hus auch noch anfing, die Messe in seiner Wohnung zu lesen und dem Volk zu predigen, entschlossen sich Papst Johannes XXIII. und seine Kardinäle, den Prozess gegen Jan Hus zu eröffnen.
Am 28. November wurde er durch eine Deputation unter Begleitung von Bewaffneten in die Wohnung des Papstes gebracht, um von den Cardinälen vernommen zu werden. Auf ihre Anordnung wurde er in der folgenden Nacht in dem Hause des Cantors internirt, am 6. December aber von dort, damit seine Befreiung durch die Ritter oder seine Flucht verhindert werde, in das Klostergefängniß bei den Dominicanern am Rhein übergeführt. Der Berufung des Ritters von Chlum auf den Geleitsbrief Sigismunds setzte der Papst als Antwort entgegen, er sei hierzu gegen seinen ursprünglichen Willen genöthigt worden. (2)
Der Papst dachte allerdings gar nicht daran, Hus freizulassen, vielmehr hörte er auf Stephan von Palec und setzte eine aus drei Bischöfen bestehende Kommission zum Verhör des Magisters ein.
Als die Nachricht der Verhaftung von Hus in Prag die Runde machte löste sie helle Aufregung aus. Die Universität richtete eine Protestnote an den Konstanzer Magistrat und die Mitstreiter Johann von Jesenic, Hiernoymus von Prag und Christian von Prachatic beschlossen, nach Konstanz zu fahren. Ja sogar der deutsche König Sigismund intervenierte bei Papst und Konzil, Hus freizulassen. Das Concil jedoch hielt an dem Standpunkte fest, daß seine Jurisdiction durch kein kaiserliches Wort eine Einschränkung erfahren dürfe, und erklärte, es werde sich eher auflösen, als eine solche Beschränkung dulden. Da beruhigte sich Sigismund und erklärte, daß das Concil in Urtheilsfällung über Ketzer gänzlich frei sein solle. (2)
Wenigstens wurde Hus in eine bessere Unterkunft gebracht. Von dort aus konnte er auch Briefe nach Prag schmuggeln.
Das nützte aber auch nichts, denn die eingesetzte Kommission begann, nachdem sie zahlreiche Zeugen vernommen hatte und schriftliche Beweise gesichtet hatte mit der Befragung des Magisters selbst.
Man verhörte ihn ob der Wiclifschen Thesen und Hus führte seine schon früher vorgebrachten Erklärungen wiederum aus. Besonders konzentrierten sich die Verhöre auf die 45 Artikel Wiclifs und die Hus’sche Schrift De ecclesia.
Einem Vorschlag, nachdem er sich dem Schiedsspruch von 12 durch das Konzil eingesetzte Richter unterordnen sollte lehnte er ab und verlangte vor dem Konzil selbst seine Standpunkte vorzubringen.
Hus versuchte auch König Sigismund dazu zu bewegen, ihm dieses möglich zu machen, hatte er doch schon vor seiner Abreise nach Konstanz die als Reden konzipierten Traktate De sufficientia legis Christi ad regendam ecclesiam, De fidei suae elucidatione und De pace publiziert. Der Bitte des Magisters Hus an König Sigismund wurde dadurch Vorschub geleistet, daß die adligen Stände Böhmens und Mährens sich an den König gewandt hatten und ihn dazu aufforderten, endlich für seinen Geleitbrief einzustehen, die Freilassung Hus‘ zu erwirken und ihm öffentliches Gehör zu verschaffen.
Die Flucht Johannes XXIII. aus Konstanz brachte jedoch auch für Hus eine Verschlimmerung der Lage. Zunächst wurde er bald darnach (24. März) auf Befehl des Bischofs von Konstanz, welchem Sigismund die von den gleichfalls entwichenen Aufsehern zurückgelassenen Schlüssel übergeben hatte, auf das bischöfliche Schloß Gottlieben gebracht, wo er der im Dominicanerkloster genossenen Freiheit entbehren und Fesseln tragen mußte. (2)
Im April 1415 wurde ein neues Tribunal für Hus eingesetzt, dem unter anderem Peter d’Ailly und Wilhelm Filastre angehörten. Dies war insoweit ungünstig für Hus, als daß diese beiden auch für das über die Wiclifschen Bücher gefällte Urteil verantwortlich waren. Es verwundert also auch nicht, daß dieser Spruch bestätigt wurde.
Nicht vorteilhaft für diesen [Hus] waren außerdem auch die aus Prag einlaufenden Nachrichten über die Fortschritte des daselbst inzwischen aufgekommenen, von Hus zwar nicht veranlaßten, aber doch von Konstanz aus in der Schrift De sanguine Christi sub specie vini a laicis sumendo vollständig gebilligten Utraquismus, wie nicht minder die Ankunft von Hieronymus von Prag in Konstanz, welcher Anfang März schon die Christians von Prachatic vorausgegangen war. (2)
Christian von Prachatiz war allerdings ebenfalls verhaftet und verhört worden, da er sich erklärt hatte, konnte er wieder frei abreisen. Hieronymus von Prag wurde von Freunden gewarnt und verließ Konstanz bald wieder, ging nach Überlingen und sannt von dort aus einen Maueranschlag nach Konstanz. Er verlangte darin die Zusage des freien Geleits, um sich dem Konzil stellen zu können. Hieronymus erhielt diese Zusage, allerdings nur gegenüber von Gewaltakten, nicht aber gegen Recht. Hieronymus wurde noch vor der Zusage verhaftet und in nach einem Disput vor dem Konzil eingekerkert.
Mittlerweile protestierten die Landtage von Prag und Brünn gegen die Vorgänge in Konstanz und forderten König Sigismund auf, endlich zu seinen gegebenen Geleitbrief zu stehen. Sie gingen sogar so weit, als daß sie die Anschuldigungen gegen Jan Hus als Anschuldigungen gegen die Krone und Nation Böhmens interpretierten. Weiters forderte man die in Konstanz weilenden böhmischen und mährischen Adligen auf, an den König heranzutreten.
Am 5. Juni 1415 wurde Hus zum wiederholten Male verhört. Und zu der am 7. Juni angesetzten Verhandlung erschien sogar König Sigismund. Hus hielt aber noch an der Wiclifschen Lehre fest. Sein sonstiges Eintreten für Wiclif mit den daraus in Böhmen entstandenen Folgen konnte er allerdings nicht in Abrede stellen. Da mahnte ihn nun der Cardinal d’Ailly, er solle die Artikel, welche die Doctoren als irrthümlich erklären, widerrufen und dasjenige, was die Zeugen gegen ihn ausgesagt, abschwören. Sigismund selbst aber erklärte, er habe Hus mit freiem Geleite öffentliches Gehör zugesichert; das sei nun geschehen, sein Wort sei gelöst; nun möge auch Hus sich dem Concil fügen, das ihn milde behandeln werde; Ketzer jedoch dürfe er nicht beschützen, und wenn jemand hartnäckig in der Häresie beharrte, würde er selbst ihm den Scheiterhaufen anzünden mögen. Hus antwortete, indem er für den erwiesenen Schutz dankte und sich wie früher bereit erklärte, Belehrungen eines Bessern anzunehmen. (2)
Weiter gingen die Verhöre, weiter stritt man sich um die Artikel des Magisters Hus, denen er erst dann abschwören wollte, wenn er eines besseren belehrt würde. Einmal hieß es von Seiten König Sigismunds und des Konzils sogar, daß er abschwören könne was er wollen, man würde ihm nicht glauben und er würde sowieso in Böhmen wieder Unheil stiften, genauso wie Hieronymus von Prag, dem man auch noch ein kurzes Ende machen würde. Als diese Aussage im böhmischen Lager bekannt wurden, bildete sich eine harte Front gegen König Sigismund.
Auch der Einspruch der böhmisch-mährischen Adligen wurde nicht beachtet, obschon er öffentlich verlesen wurde, Hus erhielt nur noch die überarbeiteten Artikel für das Endurteil.
Am 24. Juni wurde dann verfügt, daß alle Schriften des Magisters Jan Hus verbrannt werden sollten. Ihm selbst wurde eindringlich zugeredet, zu Widerrufen. Hus allerdings sah dazu keine Veranlassung, denn er sei sich keines Irrtums bewußt.
Aus dieser Zeit sind auch einige Abschiedsbriefe bekannt. Am 1. Juli erhielt er nochmals die Chance, seine Thesen zu widerrufen, was er allerdings ablehnte.
Am 6. Juli 1415 war die letzte Verhandlung vor dem Konzil im Konstanzer Dom. Es wurde von Seiten der Anklage die aus ihrer Sicht häretischen Thesen des Jan Hus ausgeführt und der Magister wurde gefragt, ob er Widerrufen wolle. Für diesen Fall würde ihm lediglich die Priesterwürde entzogen und er würde lebenslang in Festungshaft genommen werden.
Da Hus dies vehement ablehnte, wurde er als unverbesserlicher Häretiker eingestuft und man übergab ihn dem weltlichen Arm.
Jan Hus wurde die Priesterwürde entzogen und man übergab ihn an den weltlichen Arm mit der Bitte, ihn nicht zu töten, sondern „nur“ in den Kerker zu sperren. König Sigismund übergab ihn weiterhin an den Pfalzgrafen Ludwig, mit der Aufforderung, ihn als Ketzer zu behandeln.
Die übliche Strafe für Häresie war zu jener Zeit der Tod durch das Feuer. Pfalzgraf Ludwig übergab Hus dem Konstanzer Vogt mit dem Befehl ihn als Ketzer zu verbrennen.
Ein Augenzeuge beschreibt die Verbrennung des Magisters Jan Hus wie folgt: Und es führten den Johannes Huß zwei Diener Herzog Ludwigs, einer zur rechten, und einer zur linken Seite. Er war nicht gebunden, denn sie gingen neben ihm. Und sie riefen mich zu sich, damit ich alles besser sehen und in die Chronik schreiben könne. Vor ihm und hinter ihm gingen des Rates Knechte und führten ihn zum Seltinger Tor hinaus. Wegen des großen Gedränges, das da war, mußte man ihn den Brühl herumführen um des Ruhmanns Weidenhaus … Auf der Brücke am Seltinger Tor mußte man die Leute halten, daß je eine Schar hinüberkam; Demm man fürchtete, die Brücke breche. Man führte ihn auf das Außenfeld und beim Ausführen betete er nichts anderes denn: Jesu Christe, fili die vivi, misere mei! … Während sie ihn hinführten, betete Huß nichts anderes denn: ‚O Jesus Christus, du Sohn des lebendigen Gottes, erbarme dich meiner!‘ Und da er über das Brücklein kam und sah das Feuerholz und das Stroh, fiel er dreimal auf seine Knie und sprach laut: ‚O Jesus Christus, du Sohn des lebendigen Gottes, der du für uns gelitten hast, erbarme dich meiner!‘ Da er nun in den Ring kam, machte man den Ring weit, und ich fragte ihn, ob er beichten wollte, es wäre da ein Priester, hieß Ulrich Schorand, der hätte Gewalt von dem Konzilium und von dem Bischof. Da sprach er ‚Ja‘. Da rief ich denselben Herrn Ulrich, der kam zu ihm und sprach: ‚Lieber Herr und Meister, wenn ihr ablassen wollt von dem Unglauben und von der Ketzerei, darum ihr leiden müsset, so will ich euch gern Beichte hören; wollt ihr das aber nicth tun, so wisset ihr selbst wohl, daß in den geistlichen Rechten stehet, daß man einem Ketzer eine geistliche Sache weder tun noch geben soll.‘ Da Sprach Huß: ‚Es ist nicht not, ich bin kein Todsünder.‘ Danach wollte er anfangen zu predigen in deutscher Sprache, das wollte aber Pfalzgraf Ludwig nicht, und er hieß ihn verbrennen. Da ließ sich Huß fröhlich und ohne Zagen an den Pfahl binden. Um den Hals legten sie ihm eine alte rostige Kette, als ob er einer neuen nicht wert wäre; er aber sagte mit lächelndem Munde: ‘Mein Herr Christus ist mit einer viel härteren Kette meinetwegen gebunden worden, warum wollte ich mich schämen, mit einer solchen alten rostigen Kette gebunden zu werden?‘ Unter seine Füße legten sie zwei Bündel Reisig und um seinen Körper viel Holz, Stroh und Reisig bis an den Hals. Ehe es aber die Henker anzündeten, ritten zu ihm Pfalzgraf Ludwig und der Reichsmarschall Graf von Pappenheim und ermahnten ihn, von seinem Irrtum abzustehen, seine Lehren und Predigten zu widerrufen. Da fing er an zu sprechen: ‚Ich rufe Gott zu meinem Zeugen an, daß ich das, so sie mir durch falsche Zeugen auf den Hals geladen haben, nicht gelehrt oder geschrieben habe, sondern ich habe alle meine Predigten, Lehren und Schriften dahin gerichtet, daß ich die Leute von Sünden abwenden wollte und in Gottes Reich führen. Diese Wahrheit, so ich gelehret, gepredigt, geschrieben und ausgebreitet habe, als die mit Gottes Wort übereinstimmt, will ich behalten, auch mit meinem Tode versiegeln.‘ Als die beiden das hörten, schlugen sie die Hände zusammen und ritten davon. Bald zündeten die Henker das Feuer an, und Huß sang: ‚Christe, du Sohn Gottes, erbarme dich meiner!‘ Als er aber dasselbe zum drittenmal betete, benahm ihm die Lohe die Sprache, und er verschied. Seine Asche aber ward in den Rhein gestreut. (3)
Auch seinem Freund und Mitstreiter Hieronymus von Prag wurde der Prozeß gemacht und auch er wurde verbrannt. Er starb am 30. Mai 1416 auf dem gleichen Platz, wie auch Magister Jan Hus.
(1) Meyers Taschenlexikon: in zwei Bänden. – Mannheim, 1987.
Band 2: A – Math.
(2) Wetzer und Weltes Kirchenlexikon: oder Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hülfswissenschaften. – Freiburg im Breisgau, 1889.
(3) Zierer, Otto: Am Tor der Neuen Welt. – München, 1953 (Bild der Jahrhunderte; 25/26).