Ein Satz zur Meinungsfreiheit Veröffentlicht am 6. Februar 202118. Mai 2021 von Onkel Michael Die im Artikel 5 Grundgesetz festgelegte Meinungsfreiheit schützt Dich vor staatlicher Verfolgung, nicht vor Widerspruch, damit musst Du leben Punkt! Teilen mit: Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Einen Link per E-Mail an einen Freund senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf Bluesky teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Bluesky Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Mehr Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge