Sehr geehrte Frau Staatsministerin Huml,
gerade habe ich die Lektüre des Gesetzesentwurfs der Staatsregierung für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Drucksache 17/21573 mit Stand 10.04.2018) beendet und ich muss zugeben, dass ich aufs tiefste entsetzt bin. Dieser Gesetzesentwurf erinnert mich eher an die Zustände in totalitären Staaten, als an ein modernes Bundesland im Jahr 2018.
Auch wenn Ministerpräsident Söder anders sieht, durch dieses Gesetz werde psychisch kranke Personen stigmatisiert und mit Straftätern im Strafvollzug gleichgesetzt. Dazu wird noch eine Sammelkartei mit sämtlichen Daten, einschließlich der Diagnosen und sonstiger medizinischer Details, angelegt und gesammelt. Lassen Sie mich kurz populistisch werden und fragen: Müssen psychisch Kranke, die in dieser Kartei stehen auch eine Kennzeichnung tragen, um sie öffentlich kenntlich zu machen?
Aber gut, werden wir wieder sachlich, Frau Huml. Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf werden nicht nur psychisch Kranke mit Straftätern gleichgesetzt, sondern es wird auch eine Gefährdungssituation von Seiten des Gesetzgebers inszeniert, die es so nicht gibt. Jeder Psychologe oder Psychiater kann Ihnen erklären, dass der Prozentsatz von Straftätern unter psychisch kranken Personen äußerst gering ist und warum. Nachdem an den Vorberatungen zu diesem Gesetzesentwurf auch zahlreiche Fachleute und Verbände teilgenommen haben (und deren Einwürfe zum größten Teil ignoriert wurden), wissen Sie dies sicherlich.
Schon der Grundgedanke dieses angestrebten Gesetzes ist doch falsch. Heißt es doch in Artikel 6 Ziel der Unterbringung ist die Gefahrenabwehr. Von den 38 Artikeln, die dieser Gesetzentwurf umfasst befassen genau vier mit der Stärkung der psychiatrischen Versorgung und 34 (!) mit der Zwangsunterbringung oder der umfangreichen Kartei. Klingt da der Begriff Psychisch-Kranken-HILFE-Gesetz nicht wie blanker Zynismus, liebe Frau Huml?
Können Sie sich vorstellen, was Sie psychisch kranken Menschen in Bayern antun, wenn sich diese in einer Ausnahmesituation befinden und sich eben wegen dieses Gesetzes nicht in ärztliche Behandlung trauen? Können Sie dies wirklich mit reinem Gewissen verantworten? Sie nehmen mit diesem Gesetz den psychisch kranken Menschen jede Hoffnung auf Hilfe. Christliche Nächstenliebe geht anders, Frau Staatsminister!
Und um noch einmal polemisch zu werden: Können sich Personen, die zukünftig auf Grund dieses Gesetzes in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden überhaupt noch ihres Lebens sicher sein? Heißt es doch in Artikel 38: Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Elternrecht , das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, der Bezirketag spricht sich gegen dieses Gesetz aus, der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht sich gegen dieses Gesetz aus. Der leitende ärztliche Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirkes Oberfranken spricht sich gegen dieses Gesetz aus. Die psychiatrischen und psychologischen Fachverbände laufen Sturm gegen dieses Gesetz. Lesen Sie hierzu die Artikel in der Welt, der Zeit, der Süddeutschen etc., aber Ministerpräsident Söder verteidigt es. Es ist unfassbar.
Ich möchte aus einem Artikel zitieren, der am 17.04.2018 im Deutschen Ärzteblatt erschienen ist: Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) fand deutliche Worte. Menschen mit psychischen Erkrankungen dürften in keinem Fall mit psychisch kranken Straftätern und Kriminellen gleichgesetzt werden und zur Gefahrenabwehr nach den Vorschriften des Strafgesetzes oder Maßregelvollzugs gegen ihren Willen behandelt und untergebracht werden, mahnte die Fachgesellschaft. Sie darüber hinaus als ‚Gefährder‘ einzustufen und lege artis ihre Daten zur Gefahrenabwehr langfristig zu speichern, bezeichnete die DGPPN als ‚unethisch und menschenunwürdig und als ein Rückschritt für eine moderne, rechtsstaatliche Gesellschaft‘.
Unethisch und menschenunwürdig. Und das von einer Partei, die das „C“ für „Christlich“ vor sich hin trägt.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, alleine dass die bayerische Staatsregierung einen solchen Entwurf eingereicht hat, hat mein Bild von eben jener Institution sehr ins Wanken gebracht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Regierung eines freiheitlich-demokratischen Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland ein so offensichtlich gegen ihre Bürger agierendes Gesetz auch nur in Betracht zieht. Deshalb bitte ich Sie inständig (ich komme sogar nach München gefahren und rutsche vor Ihnen auf den Knien rum, wenn’s das besser macht), geben Sie mir meinen Glauben an die Menschheit wieder und machen Sie einen neuen Entwurf, aber diesmal für Menschen, nicht für Gefährder.
Mit freundlichen Grüßen
Onkel Michael
Abdruck an:
– CSU Landtagsfraktion
– SPD Landtagsfraktion
– Landtagsfraktion der Freien Wähler
– Landtagsfraktion der Grünen
– Herrn Abgeordneten Jürgen Baumgärtner (Wahlkreisabgeordneter)