Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond Bewegung gliedert sich in drei Bereiche.
Als erstes das Internationale Komitee vom Roten Kreuz kurz gesagt das IKRK. Das IKRK hat 6500 Beschäftigte und ein Budget von rund einer Milliarde Schweizer Franken. Das war nicht immer so: Noch vor 50 Jahren war das IKRK eine verhältnismäßig kleine Organisation: 234 Personen arbeiteten am Hauptsitz, im Feld waren es gerade 65. Seither hat sich die Zahl der Mitarbeiter in Genf auf 664 verdreifacht, die Zahl der Feldmitarbeiter ist explodiert; heute sind über 1000 Delegierte für das IKRK im Feld, dazu kommen noch fast 4000 vor rekrutierte Kräfte.
Die Grundlage der Arbeit des IKRK bilden die vier Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977. Fast alle Staaten der Welt haben die Konventionen unterschrieben und sich damit verpflichtet, sie zu respektieren. Gemäss Genfer Abkommen finanzieren die Signatarstaaten gemeinsam die Arbeit der Organisation. Es gibt aber keine Pflichtbeiträge, und so sind es denn in erster Linie die westlichen Industrienationen, welche die Arbeit des IKRK finanzieren. Rund ein zehntel des Gesamtbudgets wird von den nationalen Rotkreuzgesellschaften getragen. Von den Ausgaben entfallen ca. 20 Prozent auf den Hauptsitz und 80 Prozent auf die Feldaktivitäten. Die wichtigsten Tätigkeiten lassen sich in vier Bereiche unterteilen:
- Besuche von Kriegs- oder Sicherheitsgefangenen
- Medizinische Hilfe und Nahrungsmittelhilfe
- Suchdienst für Angehörige von Opfern
- Verbreitung des humanitären Völkerrechts
Mit über 47 Länder hat das IKRK ein sogenanntes Sitzabkommen beschlossen. Dort genießt das IKRK den Status einer internationalen Organisation. Das bedeutet dass das IKRK Unabhängigkeit, Unverletzlichkeit seiner Räume und Archive sowie Immunität vor der jeweiligen Gerichtsbarkeit genießt. In anderen Ländern, muss mit den Regierungen über alle Einzelfragen verhandelt werden.
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, 1919 gegründet, ist der Weltverband/Dachorganisation der nationalen Gesellschaften. Ihre Aufgaben umfassen die internationale Koordination der Hilfe von nationalen Gesellschaften für die Opfer von Natur- und Zivilisationskatastrophen sowie die Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene außerhalb von Konfliktgebieten. Die Föderation unterstützt die nationalen Gesellschaften in ihrer Tätigkeit und Entwicklung. Der Präsident des Schweizer Roten Kreuzes ist von Amtes wegen Vizepräsident der Föderation. So unterhielt die Föderation 1998 weltweit 75 Delegationen mit 831 Mitarbeiter; bei 81 Einsätzen wurden dabei 19,5 Mio. Menschen Hilfe geboten.
Die nationalen Gesellschaften unterstützen die Behörden bei der Bewältigung der humanitären Aufgaben und erbringen dabei eine breite Palette von Leistungen. Die Gesellschaften müssen vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz anerkannt sein und haben dafür eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen.
In jedem Land kann es nur eine einzige anerkannte Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Diese muss so autonom sein, dass sie ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Rotkreuzgrundsätzen ausüben kann.
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz ist das oberste Organ der Bewegung. Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten aller Mitglieder der Bewegung sowie aus den Vertretern der Staaten, welche die Genfer Abkommen ratifiziert haben. Die Internationale Konferenz tritt in der Regel alle vier Jahre zusammen, um die Leitlinien der Bewegung und des humanitären Völkerrechts weiter zu entwickeln.