Ein kurzer Abriss zur Heilpraktiker-Gesetzgebung

Als am 17. Februar 1939 das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) verkündet wird, bedeutet dies das Ende der durch die Gewerbeordnung von 1869 eingeführten Kurierfreiheit. Wer nun im Deutschen Reich Patienten behandeln wollte, musste entweder Arzt oder eben Heilpraktiker sein. Da die nationalsozialistischen Machthaber das Gesetz als so genanntes „Aussterbegesetz“ … Weiterlesen Ein kurzer Abriss zur Heilpraktiker-Gesetzgebung