Als Antwort auf meine Beschwerde erhielt ich folgende Reaktion des Deutschen Presserates:
Wir halten mal fest: Das hier in Rede stehende Publikationsorgan steht außerhalb presserechtlicher Ethikstandards, weil es verlagsseitig weder zu dem hierzu bestehenden Verbund gehört noch – was möglich ist und praktiziert wird – für sich eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben hat. Presseethisch also auf dem Niveau der Einkaufswochenpost aus dem samstäglichen Briefkasten.
Aber gut, gerne hätte ich mehr erreicht. Ich habe meine Beschwerde nun als E-Mail formuliert und dem „Chefredakteur“ geschickt. Natürlich glaube ich nicht, dass das irgendetwas ändert, aber damit habe ich wenigstens alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Trotzdem ist das doch mehr als frustrierend.
Übrigens, eine weitere schlechte Recherche der Autorin Silvia Meixner konnte aufgedeckt werden: obschon Frau Fröhlich in beiden Artikeln als „Frau Dr.“ bezeichnet wird, wurde sie nicht promoviert. Auf ihrer eigenen Homepage weist sie sich als „praktische Ärztin“ aus. Was mit einer derartigen Zuweisung eines nicht vorhandenen akademischen Grades durch die beiden Artikel erreicht werden sollte, na da kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.