So, heute ist 18. November 2020 und die bundesdeutsche Demokratie findet ihr Ende. Ab Morgen wird eine Diktatur in Deutschland herrschen, gegen die die stalinistische Sowjetunion ein Club Med ist. Jedenfalls, wenn wir den „Querdenkern“ glauben mögen. Ich tue das nicht. Genauso wenig, wie ich es ihnen am 15. Mai 2020 geglaubt habe, als das gleiche Geplärre los war. Und was war danach? Nüschte. Im Gegenteil, die für Mai 2020 durch die Querdödel angekündigten Repressalien blieben aus, dafür fanden zahlreiche ihrer eigenen Demos in Berlin, Leipzig und wat weiß ich noch wo überall statt. Damals wurde gelogen und heute werden die gleichen Lügen wieder hochgekocht.
Vor einigen Tagen habe ich ja eine Zusammenfassung zu diesem „Ermächtigungsgesetz“, wie diese Herrschaften es nennen, veröffentlicht. Und dank euch da draußen, die den Artikel wirklich häufig retweeted habt, wurde er auch sehr oft gelesen. Ich habe auch zahlreiche Reaktionen dazu erfahren. Der größte Teil davon waren Rückmeldungen, dass der Artikel die gestreuten Lügen debunken konnte und den einen oder anderen Nachtschlaf wieder etwas ruhiger machten. Und das sind die Rückmeldunge, über die ich mich am meisten freue.
Allerdings wurde ich auch oft gefragt, was ich von den Änderungen am Infektionsschutzgesetz halte. Nun, ihr wisst ja, dass ich kein Jurist bin, weswegen meine Meinung und Sichtweise nur die des Otto Normalonkels sein kann.
Es gibt in der Geschichte der Staaten immer wieder Ereignisse, die zu Extremsituationen führen können. Sei es Krieg, Naturkatastrophen, Terrorismus oder Seuchen. Manche dieser Situationen sind alt bekannt, andere treten neu auf. Sei es wie es will, ein Staat muss auf solche Krisen vorbereitet sein. Hierzu gehören auch die entsprechenden Gesetze, um im Notfall schnell eingreifen zu können.
Hierzu gehören in Deutschland beispielsweise die Notstandsgesetze, die 1968 unter der Regierung Kiesinger verabschiedet wurden und weitreichende Grundrechtseinschränkungen möglich machen. Seit 1968 kamen diese Gesetze nie zur Anwendung.
Dies ist auch die Königsklasse der juristischen Diskussion: was wiegt schwerer? Die Rechte des Einzelnen oder die Rechte der Masse? Also bspw. das Recht auf Versammlungsfreiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist und ich habe ehrlicherweise auch die Geduld nicht für langwierige und spitzfindige Diskussionen. Ich sehe die Sache pragmatisch: im Falle einer solchen Extremsituation sind außerordentliche Maßnahmen notwendig. Diese können auch Grundrechte einschränken. Da die durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehenen Grundrechtseinschränkungen immer nur zeitlich begrenzt verhängt werden können, verhältnismäßig sein müssen und vor allem immer und zu jeder Zeit durch Gerichte überprüfbar sind, würde ich diese als in dieser Situation notwendig ansehen.
Auch vertraue ich auf unser föderales System. Die Länder sind in diesem Fall ja immer noch die Rückfallebene und machen es der Bundesregierung nicht immer einfach, wie man in der aktuellen Pandemie oft genug gesehen hat.
Eine solche Grundrechtseinschränkung heiße ich natürlich vom Grundsatz her nicht gut, denke aber, dass diese in manchen Fällen notwendig ist und sicherlich nicht leichtfertig verhängt wird.
[Erneuter Disclaimer: PRIVATMEINUNG!]
Meine Meinung ist natürlich nicht sakrosankt. Jeder mag sich selbst seine Gedanken hierzu machen. Aber bitte auf der Grundlage von Tatsachen und nicht auf der Grundlage von Lügen und Verdrehungen, wie sie die Querdenker in den sozialen Medien propagieren.
Und wenn wir uns mal die Geschichte (nicht nur die deutsche) anschauen: wenn eine Regierung eine Diktatur plant, dann bekommt sie auch die gesetzlichen Grundlagen dafür im jeweiligen Plenum durch und sei es mit Gewalt. Da braucht sie sicherlich kein Infektionsschutzgesetz dafür.