Liebe Leserinnen und Leser,
die Diskussion um die Verurteilung des Herrn R. zieht immer wieder auch Heilpraktiker*innen an, die sich bemüßigt fühlen, ihre Tätigkeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. Nun, dies mag man noch verstehen, doch tauchen immer wieder Falschbehauptungen auf, die den geneigten Mitleser ein vollkommen falsches Bild der Heilpraktikerei suggerieren sollen.
Deswegen hier einige Fakten:
1. Um als Heilpraktiker tätig zu werden benötigt man KEINERLEI Ausbildung. Zu den allenthalben im Netz angebotenen „Ausbildungen“ sollte man das Buch „Die Unheilpraktiker“ von Anousch Müller lesen.
2. Es gibt zwar eine Prüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt, diese dient aber nur der Gefahrenabwehr. Es wird nur rudimentärstes Wissen abgefragt.
3. Die weiteren Voraussetzungen um Heilpraktiker zu werden sind ein Qualifizierender Hauptschulabschluss, ein sauberes Führungszeugnis und das Mindestalter von 25 Jahren. Mehr nicht.
Ist das nicht der blanke Hohn? Da studiert ein Arzt mehr als zehn Jahre und dann kommt ein Heilpraktiker daher und will mit ihm auf „Augenhöhe“ zusammenarbeiten? Das ist schon kein Hohn mehr, sondern eine bodenlose Frechheit.
Natürlich greifen die Heilpraktiker*innen in der aktuell geführten Diskussion gerne zu Nebelkerzen, frei nach dem Motto: Haltet den Dieb, er hat noch mein Messer im Rücken!
Gerne wird da mit ungewaschenen Fingern auf die Ärzteschaft gedeutet, nur um von sich abzulenken. Wenn Menschen dann noch von staatlich geduldetem Mord durch Ärzte sprechen, wie es hier geschehen ist, dann ist das eine Unverschämtheit sondersgleichen und kann nur mit kognitiven oder intellektuellen Defiziten des/r Behaupter*ins erklärt werden.
Zum Mord gehören gemäß deutschem Strafrecht noch immer der Vorsatz sowie die niederen Beweggründe. Und beides pauschal Ärzten zu unterstellen, nur um von der tödlichen Kurpfuscherei des Heilpraktikanten R. abzulenken dürfte meiner Meinung nach bereits justiziabel sein, aber hier bin ich zu sehr juristischer Laie, um dies abschließend beurteilen zu können.
Natürlich hat die Medizin ihre Grenzen, natürlich sterben Menschen und die Ärzte können absolut nichts dagegen tun, natürlich sterben Menschen, weil der Patient anders auf eine Behandlung reagieren. Hier aber Vorsatz und niedere Beweggründe zu unterstellen, das ist schon mehr als infam.