Ein kurzer Abriss zur Heilpraktiker-Gesetzgebung

Als am 17. Februar 1939 das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) verkündet wird, bedeutet dies das Ende der durch die Gewerbeordnung von 1869 eingeführten Kurierfreiheit. Wer nun im Deutschen Reich Patienten behandeln wollte, musste entweder Arzt oder eben Heilpraktiker sein. Da die nationalsozialistischen Machthaber das Gesetz als so genanntes „Aussterbegesetz“ … Weiterlesen Ein kurzer Abriss zur Heilpraktiker-Gesetzgebung

Anmerkungen zum Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939

Das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, kurz auch „Heilpraktikergesetz“ genannt, wurde im Jahr 1939 durch die damalige nationalsozialistische Regierung erlassen. Warum das Regime dies getan hat, darüber zirkulieren zahlreiche Legenden. (Anm 1) So wird oft kolportiert, dass durch die Heilpraktiker die fehlenden Arztstellen kompensiert werden sollten, die durch die Berufsverbote für … Weiterlesen Anmerkungen zum Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939