Das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, kurz auch „Heilpraktikergesetz“ genannt, wurde im Jahr 1939 durch die damalige nationalsozialistische Regierung erlassen. Warum das Regime dies getan hat, darüber zirkulieren zahlreiche Legenden. (Anm 1) So wird oft kolportiert, dass durch die Heilpraktiker die fehlenden Arztstellen kompensiert werden sollten, die durch die Berufsverbote für … Weiterlesen Anmerkungen zum Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939
Anmerkungen zum Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939
