Beschwerde beim Deutschen Presserat zur Berichterstattung von Apotheke adhoc zum Vortrag von Frau Dr. Natalie Grams

Beschwerde an den Deutschen Presserat zu den Artikeln

„Grams-Vortrag: Hahnemann-Gesellschaft macht mobil“ und
„Polizeischutz bei Homöopathie-Vortrag“
beide von Frau Silvia Meixner
veröffentlicht auf http://www.apotheke-adhoc.de am 13. und 15. November 2018

Begründung zur Beschwerde zum Artikel „Grams-Vortrag: Hahnemann-Gesellschaft macht mobil“
veröffentlicht am 13. November 2018 unter https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/grams-vortrag-hahnemann-gesellschaft-macht-mobil//print.html

Unter vorgenanntem Titel berichtet Frau Silvia Meixner über die Kritik eines Lobby-Verbandes der Homöopathie zu einem zu diesem Zeitpunkt noch bevorstehenden Vortrag von Frau Dr. Natalie Grams an der Universität Mainz mit dem Titel „Alternativmedizin – Wirklich eine Alternative?“

Hier wird der Vorsitzenden der sog. „Hahnemann-Gesellschaft“, Frau Dr. Ulrike Fröhlich, ein unwidersprochenes Forum zur negativen Darstellung der Person von Frau Dr. Grams gegeben.

So sind folgende Zitate von Frau Dr. Fröhlich in dem Artikel zu finden:

Die Vorträge von Frau Grams sind immer tendenziös-manipulativ“

Das Niveau der Veranstaltung stört mich. Es hat keine wissenschaftliche Grundlage, wird jedoch so nach außen kommuniziert. Ein Laie kann nicht erkennen, dass Frau Grams keine Sachkompetenz hat. Das können wir nicht durchgehen lassen“

Die Hahnemann-Gesellschaft wird sich immer engagieren, wenn so etwas auf akademischem Boden stattfindet. Wenn Frau Grams ihre Vorträge in Kleinbistros oder an der Volkshochschule macht, haben wir nichts dagegen.“

Diese Aussagen sind nicht nur inhaltlich falsch, sondern dienen meiner Meinung nach lediglich dazu, die Person von Frau Dr. Grams zu diskreditieren. Frau Dr. Grams hat Medizin studiert, zur sog. „Traditionellen Chinesischen Medizin“ promoviert, führt Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg und betrieb über Jahre eine eigene homöopathische Praxis. Somit kann man sie sehr wohl als Expertin akzeptieren.

Ihr diese Kompetenz abzusprechen zielt meiner Meinung nach lediglich dazu, ihrer persönlichen Ehre und Reputation zu schaden. Interessant ist auch, dass in dem gesamten Artikel auf keinerlei fachliche Aspekte eingegangen wird, sondern nur persönliche Angriffe gegen Frau Dr. Grams erhoben wurden.

Außerdem sind Aussagen, die den Verlauf einer Veranstaltung betreffen, die zum Berichtszeitraum noch in der Zukunft liegt, dann doch schon sehr gewagt. Ich muss davon ausgehen, dass hier Kristallkugeln oder ähnliche Gerätschaften befragt wurden.

Nach derartig unverschämten Anwürfen hätte es meiner Meinung nach zur journalistischen Sorgfaltspflicht gehört, dass auch Frau Dr. Grams zu den Vorwürfen Stellung hätte nehmen können. Durch die Unterlassung allerdings verstoßen Frau Silvia Meixner und „Apotheke adhoc“ meinem Empfinden nach den Ziffern 1, 2 und 9 des Pressekodex in seiner aktuellen Fassung vom 22. März 2017.

Begründung zur Beschwerde zum Artikel „Polizeischutz bei Homöopathie-Vortrag“
veröffentlicht am 15. November 2018 unter https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/polizeischutz-bei-homoeopathie-vortrag-vortrag-von-natalie-grams//print.html

Im vorliegenden Artikel handelt es sich um eine Retrospektive auf den mittlerweile stattgefundenen Vortrag von Frau Dr. Natalie Grams an der Universität Mainz.

Hierin behauptet die Autorin, dass es auf dem Kurznachrichtendienst Twitter von einem „Skeptiker“ eine Gewaltdrohung gegen anwesende Homöopathen gegeben hätte. Dies ist nachweislich falsch und schlicht nicht nachrecherchiert. Diese Äußerung wurde nämlich nicht bei Twitter sondern im eigenen Kommentarbereich von Apotheke adhoc zum vorhergehenden Artikel von Frau Meixner getätigt. Ein einfacher Klick auf den eigenen Artikel hätte gezeigt, dass es a) keine Gewaltandrohung gegeben hat und der betreffende Skeptiker b) sich auf Nachfrage gegen Gewalt ausgesprochen hat und festgestellt hatte, dass er ein argumentatives Vorgehen meinte.

Weiters konnte nachgewiesen werden, dass der Polizeischutz vor der Universität Mainz von Seiten des Veranstalters zum Schutze der Referentin angefordert wurde. Dies hätte durch eine kurze Nachfrage beim Veranstalter bzw. der Polizei Mainz geklärt werden können, dies wurde von Frau Meixner unterlassen, stattdessen wurden die Äußerungen von Frau Dr. Fröhlich ungeprüft und unwidersprochen veröffentlicht.

Weiters wurden unwahre Behauptungen aufgestellt, die dazu geeignet waren, die persönliche Ehre und Reputation des Kommentators Herrn J. G. zu schädigen.

Hierdurch wurde meiner Meinung nach gegen die Ziffern 1, 2 und 9 des Pressekodex in seiner aktuellen Fassung vom 22. März 2017 verstoßen.

Weiterhin konnte wiederum Frau Dr. Fröhlich in vorgenanntem Artikel unwidersprochen die fachliche Qualifikation von Frau Dr. Natalie Grams negieren, wie folgendes Zitat zeigt: „Es waren überwiegend Studierende da, viele junge Leute, die die Qualität der wissenschaftlichen Darstellung überhaupt nicht abschätzen konnten.“

Auch wurde ein falsches Bild über die sich an den Vortrag anschließende Diskussion vermittelt. Zitat: „Ich habe versucht, eine Frage zu stellen, dazu kam es leider nicht, weil ich vier Mal unterbrochen wurde“, sagt Fröhlich.

Wie nur eine kurze Nachfrage bei einem Teilnehmer des Vortrags zeigte, wurde Frau Dr. Fröhlich in der Fragerunde tatsächlich unterbrochen, aber nur, weil sie auch hier diskreditierende und schmähende Aussagen zur Person von Frau Dr. Grams tätigte. Dies wird im Artikel von Frau Meixner nicht erwähnt, im Gegenteil. Aber auch dies wäre durch eine kurze Recherche falsifizierbar gewesen. Eine Recherche, die wiederum unterblieben ist, was meiner Meinung nach wiederum einen Verstoß gegen die Ziffern 1, 2 und 9 des Pressekodex in seiner aktuellen Fassung vom 22. März 2017 darstellt.

Wenn mir noch eine Schlussbemerkung erlaubt ist, möchte ich anmerken, dass mir persönlich die beiden Artikel weniger als journalistische Arbeiten erscheinen, sondern eher wie Gefälligkeitsartikel.

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Anmerkung

Pressekodex Ziffer 1:
Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Pressekodex Ziffer 2:
Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Pressekodex Ziffer 9:
Schutz der Ehre

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen