Der Virchow, der Bismarck und ein Duell

Rudolf Virchow war nicht nur ein herausragender Arzt, der mit seiner Zellularpathologie eine grundlegende Umwälzung in der Medizin ausgelöst hat. Er war darüber hinaus noch ein hervorragender Sozialhygieniker, Anthropologe, Ethnologe und Archäologe. Aber er war auch eines: ein leidenschaftlicher Politiker. Ein Umstand, der ihm im Juni 1865 einigen Trubel brachte.

Er war ein angenehmer Tag im Frühsommer, der 2. Juni 1865 und trotzdem ging es im preußischen Landtag zu Berlin mehr als heiß her. An diesem Tag wurde nämlich das Militärbudget verhandelt, genauer gesagt, die Finanzzuweisungen an die Marine und das war schon seit längerer Zeit ein Streitpunkt zwischen der Regierung und dem größten Teil der Landtagsabgeordneten.

Mitten in der hitzigen Diskussion fand sich Dr. Rudolf Virchow wieder, Abgeordneter der Deutschen Fortschrittspartei für den Wahlkreis Saarbrücken-Ottweiler-St. Wendel. In eben dieser aufgeheizten Atmosphäre erhielt Virchow vom Vize-Präsidenten von Unruh das Wort. Leidenschaftlich ging er mit der Regierung und insbesondere mit dem Ministerpräsidenten Otto von Bismarck ins Gericht.

Unter anderem sagte er: Meine Herren! Der Herr Minister-Präsident meint, nachdem gerade diese Sache so populär sei, nachdem sie so sehr viele Jahre hindurch eine Sache gerade der liberalen Partei gewesen sei, jetzt habe er erwartet, der Bericht werde konstatiren, daß die Regierung noch nicht schnell genug mit der Sache vorgehe; statt alles dessen stehe gar nichts davon darin, gar kein Wort der Anerkennung, der Sympathie. Meine Herren, Gegenüber der Behauptung bin ich genöthigt, Ihnen einige Stellen des Berichtes unmittelbar vorzuführen, von denen ich in der That nur annehmen kann, daß der Herr Minister-Präsident sich nicht die Mühe genommen hat, den Bericht ganz zu lesen, indem ich vielleicht voraussetzen darf, daß es ihm genügt hat, den Schluß so weit er gerade sich um die schwebende Schleswig-Holsteinische Frage bewegt, seiner Prüfung zu unterziehen. Aber, wenn er ihn gelesen hat und sagen kann, es sei keine solche Erklärung darin, so weiß ich in der That nicht, was ich von seiner Wahrhaftigkeit denken soll. (1)

Ein Affront! Naja, ein Affröntchen… Na gut, a bisserl gestänkert hat er, der Herr Virchow, aber genau darauf sprang der Ministerpräsident an. Worauf sonst, hatte er den Bericht doch tatsächlich nicht oder nur unzureichend gelesen. Und in einer größeren Diskussion wäre dieser Umstand auch ans Licht gekommen. So zog er sich auf die persönliche Ebene zurück und erklärte: Ich habe das Wort aber nicht deshalb ergriffen, sondern um einen Ausfall gegen meine Person von ganz spezifischem Charakter zu beantworten. Der Referent bemerkt, wenn ich den Bericht wirklich gelesen hätte, so wisse er nicht, was er von meiner Wahrheitsliebe denken solle. Der Herr Referent hat lange genug in der Welt gelebt, um zu wissen, daß er sich damit der technischen und spezialen Wendung gegen mich bedient hat, vermöge deren man einen Streit auf das rein persönliche Gebiet zu werfen pflegt, um denjenigen, gegen den man den Zweifel an seiner Wahrheitsliebe gerichtet hat, zu zwingen, daß er sich persönliche Genugthuung fordert. Ich frage Sie, meine Herren, wohin soll man mit diesem Tone kommen? wollen Sie den politischen Streit zwischen uns auf dem Wege der Horatier und Kuriatier erledigen? Wenn das aber nicht, meine Herren, was bleibt mir dann Anderes übrig, als gegen einen solchen starken Ausdruck meinerseits einen noch stärkeren wieder zu gebrauchen? Es ist dies, da wir Sie nicht verklagen können, der einzige Weg, auf dem wir uns Genugthuung verschaffen können, ich wünschte aber nicht, daß Sie uns in die Nothwendigkeit versetzen, ihn zu betreten. (2)

Darauf entbrannte eine Diskussion, was Dr. Virchow gesagt hat, wie es Bismarck aufgefasst hat und und und… Natürlich gaben auch genügend Unbeteiligte ihren Senf dazu, bis der Landtagspräsident dieses Thema abschloss und zu den notwendigen Abstimmungen überging.

Erst am Ende des Tagesordnungspunkt meldete sich der Abgeordnete John Prince-Smith wieder zu Wort und weißt darauf hin, dass Bismarck ob dieser Diskussion den Landtag „in ziemlich erregter Stimmung“ verlassen habe und dass man doch eine Kommission einsetzen solle, welche die stenographischen Berichte zu prüfen habe, ob hier eine Beleidigung des Ministerpräsidenten vorlag oder nicht. Hierauf erklärte der Abgeordnete von Hennig: Meine Herren! Ueber diesen Fall hat das Präsidium des Hauses bereits entschieden. Der Herr Präsident v. Unruh hat erklärt, daß er in den Worten des Herrn Abgeordneten Dr. Virchow keine Beleidigung habe finden können; eine anderweite Entscheidung des Präsidiums kann nicht mehr vorgenommen werden. Das Präsidium hat entschieden, und dabei muß die Sache verbleiben. Ich widerspreche deshalb ausdrücklich dem Antrage des Herrn Abgeordneten Prince-Smith, und spreche dem Präsidium das Recht ab, nachträglich einen Ordnungsruf oder eine Untersuchung über eine gethane Aeußerung, nachdem es darüber bereits entschieden hat, eintreten zu lassen. (3)

Damit hätte die ganze Angelegenheit ein Ende haben können, aber Bismarck gab keine Ruhe. Er sandte am nächsten Tag den jungen Lieutnant von Puttkammer als Kartellträger zu Dr. Virchow mit dem Auftrag, dass dieser entweder seine Äußerung mit einer öffentlichen Erklärung zurücknehmen oder er sich „mit ihm schießen“ solle. Der so Herausgeforderte fand aber nichts Beleidigendes an seiner Äußerung, dafür lehnte er Duelle prinzipiell als archaisch und präpubertär ab. So wies er alle Forderungen zurück. Und dann? Dann verreiste der Professor nach Elberfeld.

Während der Sitzung des Landtages vom 8. Juni 1865 kam es im Plenum zu einer sehr lebhaften und umfangreichen Diskussion zu diesem Thema, die an dieser Stelle natürlich nicht in allen Details wiedergegeben werden soll.

Es bildeten sich schnell zwei Gruppen. Einmal diejenigen, und das war die überwältigende Majorität der Abgeordneten, zu denen auch das Präsidium zählte, die die Forderung Bismarcks rigoros ablehnten und darin eine taktische Einschüchterung der Versammlung sahen. Der Abgeordnete von Forckenbeck führte hierzu aus: Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Virchow würde meiner Ansicht nach seine Pflichten gegen das Land als Abgeordneter verletzen, wenn er eine Forderung zum Duell irgendwie annehmen wollte; der Herr Minister-Präsident aber würde sich des schwersten Attentats gegen die Verfassung, gegen die durch die Verfassung geschützten, zur Aufrechterhaltung der bürgerlichen Freiheit dieses Landes nothwendigen Privilegien dieses Hauses schuldig machen, wenn er unter den gegebenen Umständen von dem Referenten unserer Kommission wegen einer parlamentarisch nicht gerügten Aeußerung Rechenschaft durch ein Duell fordern wollte. Das Duell darf und kann nicht stattfinden. Sie, Herr Präsident, sind berufen, die Rechte und Freiheiten dieses Hauses, die Rechte und Freiheiten der Mitglieder dieses Hauses, und damit die Rechte und Freiheiten dieses Landes vorzugsweise zu wahren. Die Gefahr, die durch dieses mögliche Vorgehen der Entwicklung unserer bürgerlichen Freiheit droht, ist schwer und groß. (4)

Die andere Gruppe, die Minorität der Abgeordneten, scharte sich um den Kriegsminister von Roon, der natürlich die gegenteilige Meinung vertrat und sich damit auf die Seite Bismarcks stellte.

Schnell aber zeigte sich die zentrale Frage dieser Diskussion: was ist ein Parlament noch wert, wenn dessen Mitglieder für ihre Ausführungen vor dem Hause mit Repressalien zu rechnen haben, die unter dem Deckmäntelchen der persönlichen Ehre daherkommen? Einen weiteren Aspekt führte der Abgeordnete von Gneist an: Es ist ein unauflösbarer Widerspruch, wenn eine Person oder Klasse sich das Recht beilegen will, ihre eigene Anschauung als die höhere gegenüber dem Gesetze und der Verfassung und den Rechten dieses Hauses geltend zu machen. Das Haus muß darauf bestehen, daß diese Ansprüche, diese Ueberhebungen des individuellen Anspruchs auf Ehre an dieser Stelle schweigen müssen, und diese Ueberzeugung glaube ich auch im Namen meiner politischen Freunde aussprechen zu können. (5) Hiermit traf er den Nagel auf den Kopf, war das Duell doch gemäß den preußischen Strafgesetzen verboten.

Nachdem Bismarck den Umstand seiner Forderung gegen Dr. Virchow ja in der Presse lanciert hatte, wurde diese Frage intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert. So beispielsweise in der konservativen Kreuz-Zeitung (Standpunkt Bismarck/von Roon) oder in der Vossischen Zeitung (Standpunkt Virchow).

So veröffentlichte die Vossische Zeitung am 9. Juni einen Leitartikel, der sich mit der allgemeinen Frage des Duellwesens beschäftigte und einen langen Bericht aus der Parlamentsdiskussion vom Vortage.

Nachdem Dr. Virchow nach Berlin zurückgekehrt war, vertrat er seine Meinung in einem offiziellen Schreiben an den Ministerpräsidenten von Bismarck. Dieser erklärte allerdings – ebenfalls schriftlich – dass er auf seine Genugtuung bestehen würde, was von dem großen Gelehrten wiederum rigoros abgelehnt wurde. Auch stellte er fest, dass die Angelegenheit für ihn erledigt sei. Hier irrte Virchow.

So berichtete die Vossische Zeitung vom 13. Juni 1865: Mit der Vertretung des Herrn v. Bismarck war in dem letzten Stadium der Kriegsminister General v. Roon beauftragt. Dieser soll Herrn Virchow am Mittwoch Abend in des Letzteren Hause verfehlt und ihn dann schriftlich dem Sinne nach gefragt haben, ob die Angelegenheit nicht zu einem ersprießlichen Austrag zu bringen sei, oder ob Herr Virchow dieselbe durch die Verhandlung des Hauses als erledigt ansehe. In dem letzteren Falle wurde Herr Virchow ersucht, dies schriftlich mitzutheilen, oder wissen zu lassen, wann der General eine Zusammenkunft mit ihm haben könne. Hierauf soll der Abgeordnete Virchow in Uebereinstimmung mit dem, was er schon früher durch den Herrn v. Hennig dem Legationsrath v. Keudell hatte erklären lassen, die Antwort gegeben haben, daß er, so weit immer möglich, entgegengekommen sei, ein Duell wegen dieser Sache bestimmt ablehnen müsse, im Übrigen noch immer bereit sei, die gewünschte Erklärung zu geben, unter der Bedingung, daß Herr v. Bismarck die mehrfach erwähnte Gegenerklärung, daß er seiner Aeußerung über Hannibal Fischer keinen für den Berichterstatter beleidigenden Sinn habe unterlegen wollen, geben wolle. Soweit war die Angelegenheit am 9. Gediehen. Am 10. Soll darauf Herr Virchow Herrn v. Roon geschrieben haben, er werde sich, da er keine Antwort erhalten habe, nur bis Montag früh als an seine Zusage gebunden betrachten. Wie nun versichert wird, hat General v. Roon auf diesen letzten Brief Virchow’s geantwortet, daß eine weitere Erklärung des Herrn Virchow nicht erwartet werde. Hiernach kann die Angelegenheit jetzt als wirklich erledigt angesehen werden. Näheren Nachrichten zufolge wird eine Darlegung der Sache im Abgeordnetenhause Seitens Virchow’s oder seiner Vertreter, falls sie nicht von anderer Seite veranlaßt wird, keineswegs erwartet. (6)

Dieser schnelle Ausgang der Affäre wunderte doch so manchen Kenner des politischen Parketts in Berlin. Nun, des Rätsels Lösung ist hier sicherlich in der Reaktion der Öffentlichkeit zu finden.

Kaum, dass die Angelegenheit ruchbar wurde, gab es eine Flut von Solidaritätsadressen aus allen Provinzen des Reiches. Von Köln bis Memel und das halbe öffentliche Berlin sandt solche Schreiben an den Präsidenten des Landtages. Der erste war der Berliner Oberlehrer Dr. Mecklenburg mit 85 Mitunterzeichnern. Dann kamen ein Großteil der Berliner Bezirksversammlungen, die Stadtverordnetenversammlung, Wahlmännerversammlungen, Kirchengemeinden, Vereine, Stadt- und Gemeinderäte, Verbände, Zünfte, Gilden etc. etc. etc. Alle erklärten sich mit Dr. Virchow solidarisch und verurteilten die Duellforderung Bismarcks. Solche Gutsherrenallüren, so war man sich einig, könne er in Ostelbien, beim Deibl uf de Renn ausleben, aber nicht in zivilisierten Gegenden.

Man kann sagen, der Herr Ministerpräsident bekam einen der ersten Shitstorms ab und zog dann eiligst den Fuß aus dem Fettnäpfchen.

Und Dr. Virchow? Der hatte was besseres zu tun…

(1) Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Preußischen Hauses der durch die Allerhöchste Verordnung vom 29. Dezember 1864 einberufenen beiden Häuser des Landtages. Haus der Abgeordneten. Dritter Band. Berlin, 1865. S. 1886.
(2) ebd. S. 1897f.
(3) ebd. S. 1903
(4) ebd. S. 1956
(5) ebd. S. 1958
(6) Königlich privilegirte Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen. Berlin, 13.06.1865. Zweite Beil., S. 4.

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