Die Lügen der Heilpraktiker

Irgendwo im Landkreis Rosenheim gibt es ein kleines Anzeigenblättchen. Wir wollen den Namen in Schande verschweigen… In diesem Blättchen erschien nun ein Artikel, der den Titel „Der Beruf des Heilpraktikers…“ trug. Was diese drei Pünktchen am Schluss sollen, weiß ich jetzt leider auch nicht so genau, aber gut, das soll uns an dieser Stelle nicht kümmern.

In diesem Artikelchen hat ein Herr oder Frau S. Kreuzmeir folgendes geschrieben:

Ganz anders als allgemein angenommen und bekannt, beruht die therapeutische Tätigkeit des Heilpraktikers auf einer schulmedizinischen Grundausbildung, die zur Abschlussprüfung beim Gesundheitsamt und damit zur Erlangung der Heilpraktiker-Erlaubnis notwendig ist.

Das ist LÜGE NR. 1

Fakt ist: Es gibt noch immer keine geregelte Ausbildungsordnung. Es werden zwar von verschiedenen „Schulen“ Vorbereitungskurse angeboten, aber die Lehrinhalte können diese Klitschen selbst bestimmen. Diese Kurse werden auch nicht verlangt: das Absolvieren eines derartigen Vorbereitungskurs gehört NICHT zu den Voraussetzungen, um die Gefahrenabwehrprüfung vor dem Gesundheitsamt abzulegen.

Auch gibt es keine Abschlussprüfung beim Gesundheitsamt. Es gibt eine Gefahrenabwehrprüfung, die man bestehen muss. Ein Multiple-Choice-Testchen und ein Prüfungsgespräch. That’s it.

Aber halt, das ist ja eigentlich Lüge Nr. 2, denn bereits der Titel ist eine Lüge. Wie gerichtlich kürzlich festgestellt, handelt es sich beim Heilpraktiker nicht um einen Beruf, sondern um eine Tätigkeit. Weil eben die geregelte Ausbildung fehlt. Nachlesen könnt ihr das in meinen Artikel vom 22. Februar 2019 „Heilpraktiker vor Gericht„. Darin heißt es: Zur Stellung der Heilpraktiker führt das Gericht aus,dass die Zulassung von Heilpraktikern zu Heilpraktikern weder eine besondere berufliche Ausbildung noch den Nachweis einer besonderen Fachqualifikation erfordert (BGH a.a.O. Rz. 16, zitiert nach Juris). Heilpraktiker unterliegen keiner gesetzlich festgelegten Berufsaufsicht.

Aber weiter im Text: In den meisten Fällen haben Heilpraktiker-Anwärter bereits durch ihren beruflichen Werdegang fundierte medizinische Kenntnisse und einen langjährigen Umgang mit Patienten mitgebracht, wenn sie sich auf den Weg zur Erlangung der Heilkunde-Erlaubnis begeben.

Das ist eine BEHAUPTUNG, die absolut nicht mit Fakten fundiert ist. Jede Hausfrau kann sich zu solch einem Vorbereitungskurs anmelden.

Aber weiter im Text: Großer Wert wird in der Ausbildung vor allem auf das Erkennen der Grenzen der Naturheilkunde und die große Verantwortung im Umgang mit schweren Krankheiten und Notfällen gelegt.

Auch das ist eine Behauptung. Da es keine Ausbildungsordnung gibt und jede Heilpraktiker-Klitsche ihre „Lehrinhalte“ (Höhöhö, eher Leerinhalte) bestimmen kann, grenzt es eher an eine Partie Russisch Roulette.

Aber weiter im Text: Da sich meist Schüler aus medizinischen Berufen unter den Anwärtern befinden, wie z.B. Physiotherapeuten, Osteopathen, medizinische Fachangestellte, Krankenschwestern, aber auch Zahnärzte und Apotheker, hat sich das Wissen um die Verantwortung für die Patienten bereits lange gefestigt.

Auch das ist eine Behauptung (siehe oben).

Aber weiter im Text: Ebenso wie der Arzt hat jeder Heilpraktiker ein oder mehrere Fachrichtungen, die wiederum eine mehrjährige Ausbildung mit Abschlussprüfung erfordern.

Das ist LÜGE NR. 2

Fakt ist: Es gibt keine „Fachrichtungen“ bei den Heilpraktikern. Es gibt auch keine zusätzlichen Abschlussprüfungen, die erforderlich sind. Diese Aussagen sind LÜGEN!

Ja, es gibt noch einen „Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis“. Mit einer großen Gewichtung auf BESCHRÄNKTEN ERLAUBNIS! (Ja, ich handle das hier gerade etwas kurz ab, aber zu den Psychoquacksalbern schreibe ich noch einen eigenen Artikel.)

Aber weiter im Text: Häufige und bewährte Therapiemethoden sind Homöopathie, Osteopathie, Akupunktur, Injektions- und Infusionstherapie und Psychotherapie.

Und Voodoo und Warzenbeschwörungen und Teufelsaustreibungen…

Aber weiter im Text: Patienten begeben sich also beim Heilpraktiker, der sich durch einen medizinischen Beruf, durch die Überprüfung beim Gesundheitsamt und die Spezialisierung in seinem Fachgebiet über viele Jahre qualifiziert hat, in verlässliche therapeutische Hände.

Hier werden nur die vorher verbreiteten LÜGEN und BEHAUPTUNGEN noch einmal zusammengefasst.

Warum wird ein Text, der so viele Unwahrheiten und unseriöse Behauptungen enthält, von einem Anzeigenblättchen gedruckt? Lieber Herr/liebe Frau Kreuzmeir, warum lügen Sie? Was ist Ihre Intention? Warum führen Sie die Öffentlichkeit in die Irre?

Zur Klarstellung:

Jeder kann Heilpraktiker werden, der

  • das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens einen Hauptschulabschluss hat,
  • die „sittliche und gesundheitliche“ Eignung nachweisen kann und
  • die Gefahrenabwehrüberprüfung beim Gesundheitsamt besteht.

Nein, es gibt keine einheitliche Ausbildung.

Ja, jede Heilpraktiker“schule“ kann ihre Lehrinhalte selbst bestimmen.

Nein, diese Vorbereitungskurse gehören nicht zu den Voraussetzungen (siehe oben).

Nein, es gibt keine Fachrichtungen im Heilpraktikerunwesen und es gibt auch keine zusätzlichen Prüfungen.

Nein, beim Heilpraktiker handelt es sich – wie gerichtlich festgestellt – nicht um einen Beruf, sondern um eine Tätigkeit.

Ich hab‘ schon wieder Blutdruck vor Ärger! Für wie blöd halten die denn die Öffentlichkeit?

Übrigens, natürlich habe ich das Anzeigenblättchen um eine Stellungnahme gebeten. Es erfolgte aber keine Reaktion.

Und ja, ich habe den Autorennamen gegoogelt 😉

Ein Gedanke zu “Die Lügen der Heilpraktiker

  1. Hat dies auf Chiemgau Gemseneier rebloggt und kommentierte:
    Onkel Michael hat einen Artikel in einem Rosenheimer Käseblatt gefunden, der ihn als Nichteinheimischen offensichtlich schockiert hat. Wir in der Gegend sind ja diese Märchen ziemlich gewohnt, was die Sache aber nicht besser macht sondern eher noch schlechter. Dass hier Zeitungen vollkommen haltlose Heilpraktiker-Werbungen und Selbstdarstellungen abdrucken, ohne jeden journalistischen Ethos ist schlimm. Die Gefahr besteht, dass Leute wirklich Schaden durch Fehlbehandlungen nehmen, weil sie sich Leuten in medizinischen Fragen anvertrauen die nicht können was sie behaupten.

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