Das neue Ermächtigungsgesetz – oder etwa doch nicht?

Erinnert ihr euch noch an den 15. Mai? Genau. Damals wurde ja durch den Bundestag das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen und dadurch das Infektionsschutzgesetz novelliert und an die Gegebenheiten der Pandemie angepasst. Und damals liefen bei Telegram sämtliche Schwurbelkanäle heiß, weil durch den pöhsen, pöhsen §56 die Demokratie abgeschafft werden sollte. Ein neues Ermächtigungsgesetz also. Wurde jedenfalls behauptet. Die ganze Geschichte könnt ihr euch HIER nochmal anschauen. Und dann könnt ihr auch HIER nochmal nachlesen, was tatsächlich passiert ist, als das Gesetz verabschiedet wurde. Ich spoiler mal: es ist nüscht passiert.

Die Tage wurde nun im Bundestag der Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite diskutiert und ihr könnt euch vorstellen, was nun wieder für ein hysterisches Geplärre herrscht. Die einzige Abwechslung ist, dass sich die Herrschaften nun nicht über den §56 erregen, sondern über den neu geschaffenen §28a. Der ist nämlich ganz, ganz schlimm. Ein neues Ermächtigungsgesetz! Schaut mal hier:

Und dann gleich mit bärtigen Österreichern wieder… Nun ja, mir kam die ganze Geschichte wieder mal etwas komisch vor und so habe ich mir unter Gefahr für Leib und Leben auf geheimen und gefährlichen Wegen Informationen besorgt. Sprich: ich habe auf die Homepage des Deutschen Bundestags geklickt. Dort kann man nämlich sämtliche Tagesordnungen einsehen und auch die Beratungen zum Dritten Gesetz … war verzeichnet. Und daneben gab es einen Link zur Drucksache dieses Gesetzes, in der öffentlich und für jeden zugänglich auch der inkriminierte §28a zu lesen war.

Und was da zu lesen stand, war etwas … nun sagen wir mal „unspektakulär“. Worum geht es? In §28 des Infektionsschutzgesetzes wird geregelt, dass im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Schutzmaßnahmen getroffen werden können, die temporär auch Grundrechte einschränken können. Hier der Wortlaut

Im nun neu geschaffenen §28a, 1 sind die möglichen Schutzmaßnahmen nun einfach explizit aufgeführt und es gibt eine Verpflichtung dazu, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Der zweite Absatz beinhaltet Vorgaben, wann die Schutzmaßnahmen getroffen werden dürfen, also die bekannte 35/50 je 100.000 Einwohner Regel. Und im dritten Absatz wird noch geregelt, dass die Schutzmaßnahmen einzeln oder kumulativ angeordnet werden können. That’s all. Das war’s.

Aber lest selbst:

Und das ist nun das pöhse, pöhse neue Ermächtigungsgesetz. Bisschen dünn dafür, oder? Aber es ist wie immer bei unseren Freunden von der Querfront: erst große Aufregung, hysterisches Geplärre und Panikmachen. Schaut man dann aber mal auf die Realität, auf die Wahrheit, dann bleibt nur eines: heiße Luft. Aber was will man von solchen Windbeuteln anderes erwarten?

Ich kann es deshalb nur ein ums andere Mal betonen: Lasst euch bitte nicht von solchen Typen verrückt machen. Seid vorsichtig, mit dem, was ihr solchen Menschen glaubt. Und vor allem: prüft die Originalquellen. Diese sind wie hier in dem Fall öffentlich zugänglich.

Gebt den Neppern, Schleppern, Bauernfängern keine Chance!

E R G Ä N Z U N G vom 14. November 2020

Immer öfter lese ich jetzt, dass auch die Änderungen des §36 falsch dargestellt wird. Angeblich soll darin eine Impfpflicht verhängt werden. Dies ist so nicht richtig.

Im §36 geht es u.a. darum, wie mit Menschen zu verfahren ist, die aus dem Ausland, vor allem aus Risikogebieten, nach Deutschland einreisen. Diese Personen bekommen dann mehrere Möglichkeiten, was sie tun können, um trotzdem nach Deutschland einreisen zu können. Dazu gehört bspw. eine zehntägige Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen Negativ-Test oder eben der Nachweis einer Impfung. Mehr nicht. Kann diese Person dies nicht erfüllen, wird ein sofortiger Test angeordnet.

Weiters wird eingefügt, dass das Robert-Koch-Institut ein elektronisches Melde- und Informationssystem entwickelt.

Mehr nicht. Es wird keine Impfpflicht eingeführt. Ihr könnt das alles nachlesen, nämlich H I E R. Ab Seite 13 finden sich die Änderungen für den §36.

Aber das ist wieder einmal typisch, dass die Querdödel hier lügen, bis sich die Balken biegen und die Sachverhalte falsch darstellen, bis sie in ihre Gedankenwelt passen.

Schon alleine, dass diese Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes in die Nähe des Ermächtigungsgesetzes der Nazis gerügt wird, zeigt, wie infam diese Menschen sind. Schämen sollten sie sich!

E R G Ä N Z U N G vom 15. November 2020

Nachdem immer neue Lügen und Falschdarstellungen kursieren, hier noch einige Ergänzung.

Ein weiteres Narrativ der Verschwörungsgläubigen ist, dass das 3. Änderungsgesetz zum Infektionsschutzgesetz durch die Instanzen „durchgepeitscht“ wird. Damit wird unterstellt, dass der reguläre Weg eines Gesetzes unterlaufen wird und hier etwas unrechtmäßiges geschieht.

Dies ist schlicht unwahr.

Das Gesetz wurde am 6. November 2020 zur ersten Lesung ins Parlament eingebracht und in den Gesundheitsausschuss überwiesen, der sich am 12. November 2020 damit beschäftigte. H I E R könnt ihr alles über die erste Lesung des Gesetzes erfahren inkl. Videos einzelner Reden. Und das Protokoll dieser Ausschusssitzung ist H I E R öffentlich einsehbar. H I E R bekommt ihr weitere Informationen zur Behandlung des Themas im Ausschuss.

Folgende Institutionen und Einzelpersonen wurden als Sachverständige mit beteiligt:

Institutionen:
Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)
ALM – Akkreditierte Labore in der Medizin
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaft (AWMF)
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Bundesärztekammer (BÄK)
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (BVkom) Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI)
Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH)
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft gegen Auslagenerstattung (DLRG) Deutsches Rote Kreuz (DRK)
Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM)
Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DBG)
Deutscher Bundeswehrverband (DBwV)
Deutscher Caritasverband (Caritas)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Deutscher Richterbund (DRB) gematik GmbH (gematik)
Gesellschaft für Virologie (GfV)
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband (GKV-SV))
Johanniter-Unfall-Hilfe (Johanniter)
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Malteser Hilfsdienst (Malteser)
Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)
Verein Mehr Demokratie
Veterinärmedizinische Labore in Deutschland (VET)
Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Einzelsachverständige:
Prof. Michael Brenner (Friedrich-Schiller-Universität Jena)
Dr. Anne Bunte (Kreisverwaltung Gütersloh)
Tobias Gall (Rechtsanwalt)
Prof. Dr. Anika Klafki (Universität Jena, Rechtswissenschaftliche Fakultät) Dr. Andrea Kießling (Ruhr-Universität Bochum)
Prof. Dr. Gérard Krause (Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung)
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität Berlin)
Prof. Dr. Hinnerk Wißmann (Universität Münster, Lehrstuhl für öffentliches Recht)
Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger (Universität Augsburg)
(QUELLE)

Zur 2. und 3. Lesung erhaltet ihr H I E R umfangreiche Informationen. Die Sitzung am 18. November 2020 wird übrigens öffentlich im TV übertragen. Ihr seht also, dass mitnichten irgendwelche dunklen Machenschaften im Schnelldurchgang durchgepeitscht werden.

Dies sind wieder nur die typischen Lügen der Querdenker, um Angst, Zweifel und Verunsicherung in der Bevölkerung zu streuen. Bitte schenkt diesen Lügen kein Vertrauen.

Eine persönliche Anmerkung noch.
Man kann über das Gesetz geteilter Meinung sein, wie bei jedem neuen Gesetz oder bei jeder Maßnahme der Regierung. Allerdings ist es eine Infamie, dass dieses Gesetz von den Querdödeln als „Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet und so mit der Gesetzgebung des Dritten Reiches gleichgesetzt wird. Auch die Diffamierung des Gesetzgebungsprozesses zeigt, wie diese Demagogen vorgehen.

Bitte teilt diesen Artikel zur Aufklärung.

3 Gedanken zu “Das neue Ermächtigungsgesetz – oder etwa doch nicht?

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